Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Einziger Artikel. 
Der Hauptetat der Militärverwaltung des Königsreichs Bayern für das Rechnungs— 
jahr vom 1. April 1900 bis 31. März 1901 wird nach der in der Beilage enthaltenen 
Kapitel= und Titeleintheilung auf 78 052 595 „X in Einnahme und Ausgabe festgesetzt. 
Bezüglich der in den Spezialetats zu diesem Hauptetat bei den einzelnen Kapiteln 
und Titeln als übertragbar bezeichneten Fonds wird dem Königlichen Kriegsminister das 
Recht der Uebertragung eingeräumt. 
Gegeben zu München, den 11. Juli 1900. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
LOr. Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel.Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Kronrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Dr. Proebst.
	        
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