Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Der  Bei  einem  Erwerbe  von  Todes  wegen:
Erbfall  ist  übernommen  Name,  Stand  und  Wohnort
Fort-  aus  der  Haupt=  oder  des  Erblassers.  Todestag.
laufende  Nachtragsliste  Bei  Schenkungen  unter  Lebenden:
Nr.  ¾.  Nr.  Name,  Stand  und  Wohnort  Ta
für  das  —.  *  Halb-  à)  des  Schenkers,  6
jahr  19  b)  des  Beschenkten.  der  Schenkung

 

 

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