Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

  
  
  
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Ergebnis der Feststellungen des 
Bezirkskommandos über Krank- 
heitszustand, ärztliche Behandlung 
und Erwerbsverhältnisse. 
A. arbeitet bei dem städtischen Elektrizitätswerk und hat 
seit seiner Entlassung 5 mal, insgesamt 3½ Wochen 
wegen vorübergehender Schwellung des Fussgelenks 
die Arbeit unterbrochen. 
  
2. 
Urteil des untersuchenden Arztes. 
  
Auf Grund des bei der Entlassung aus dem aktiven 
Militärdienst am 19. 6. 05 aufgestellten Zeugnisses 
ist André 10 % in seiner allgemeinen Erwerbsfähig- 
keit beschränkt. Eine erneute ürztliche Untersuchung 
halte ich nicht für erforderlich und schätze ihn unter 
Berücksichtigung des Berufs zeitig — 1 Jahr — 
15% erwerbsbeschränkt. 
Dr. M. 
Stabsarzt 11. 7. 06.
	        
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