Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Aufgaben 
der äußeren 
Dienststellen. 
Post= und 
Telegraphen- 
verwaltungs- 
behörden. 
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3. Den Betriebsinspektionen sind die Bahn= und Güterstationen, sowie die Lokalbahn= 
betriebsleitungen, den Maschineninspektionen die Betriebswerkstätten und die Lokomotivstationen 
unterstellt. Den Bauinspektionen sind die Bahnmeister als Vollzugsorgane untergeordnet. 
4. Die Bestimmung des Sitzes der Inspektionen behalten Wir Unserer besonderen 
Verfügung vor. Die Bezirke der Inspektionen und ihre Geschäftsaufgaben im einzelnen 
werden durch das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten festgesetzt. 
8 8. 
Die Aufgaben der Stationen und der sonstigen äußeren Dienststellen werden durch das 
Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten bestimmt. 
B. Verwaltungsordnung für die Posten und Telegraphen. 
§ 1. 
1. Das gesamte Post= und Staatstelegraphenwesen wird unter der obersten Leitung 
des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten durch die Oberpostdirektionen verwaltet. 
2. Dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten obliegt die oberste Aufsicht über 
die Errichtung und den Betrieb von Privattelegraphen, Nebentelegraphen und besonderen Tele- 
graphen. Den Oberpostdirektionen steht innerhalb ihrer Bezirke die Aussicht über diese 
Betriebe zu. 
3. Oberpostdirektionen befinden sich in Augsburg, Bamberg, Landshut, 
München, Nürnberg, Regensburg, Speyer und Würzburg. 
Die Festsetzung ihrer Bezirke erfolgt durch das Staatsministerium für Verkehrs- 
angelegenheiten. Die Bezirkseinteilung, die Anderungen, sowie die Zuteilung neuer Post- 
und Telegraphenanstalten werden im Gesetz= und Verordnungsblatte bekanntgegeben. 
4. Zur Erledigung einzelner Geschäftsaufgaben, die zweckmäßig für das ganze Ver- 
waltungsgebiet von einer Stelle aus behandelt werden, sind Amter errichtet, und zwar: 
a) ein Personalamt für Personalangelegenheiten nach besonderer Zuteilung; 
b) ein Revisionsamt für die Rechnungsprüfung; 
c) eine Verkehrskontrolle für die Uberprüfung und Abrechnung der Einnahmen 
aus dem Briefpost-, Paketpost-, Zeitungs-, Telegraphen= und Telephon-Verkehre; 
(1) ein Verlagsamt für Post= und Gebührenmarken; 
e) ein Telegraphenkonstruktionsamt für das technische Telegraphen= und Tele- 
phonwesen sowie für die Beschaffung der Werkstätte= und Betriebsmaterialien; 
sämtliche mit dem Sitze in München;
	        
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