Contents : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Fourage  enthalten  ist,  Plünderungen  aber
auf  Entschädigung  keinen  Anspruch  geben,
sondern  zur  allgemeinen  Kriegsschadens  Beschreibung
  gehören,  so  wurden  diese  31a#fl.
dem  Striche  unterworfen,  und  die  sich  zur
örtlichen  Konkurrenz  eignende  Summe  auf
Viertausend  achtzig  Gulden  zwanzig
  Kreuzer  richtig  gestellt.

Seine  königliche  Majestät  genehmigen
demnach,  daß  dieser  Betrag  auf  sämtliche
Gemeinden  des  königlichen  Landgerichts

dauerkirchen  nach  den  Rüstgeldern  und  der
Ertrapfennings  Beitrags  Quote  repartirt,  in
drei  Einhebungs  Terminen,  als  in  den  Jahren
  1815,  1816  und  1817  zu  13600  fl.
61  kr.  sährlich  erholt,  und  hiedurch  diese
Gemeinde  Schuldenlast  abgeführt  werde.

München  den  24.  Oktober  1814.

(Im  ehemaligen  Kommissariats  Bezirke  Franken
  burg.)

Nachdem  sich  die  Gemeindeglieder  des
ehemaligen  Kommissariats  Frankenburg
derbindlich  machten,  die  in  diesem  Kemmissariats
  Bezirke  während  der  Kriegs  Epoche
130#5  ohne  Verschulden  der  Vekturanten
zu  Grunde  gegangenen  Pferde  und  Wagen
unter  sich  verhältnißmäßig  zu  vergüten;  so
genehmigen  Seine  königliche  Majestät  den
mit  Bericht  vom  7.  dieses  Monats  zu  diesem
  Behufe  vorgelegten  Plan,  wonach  die
liquidirte  Schadens  Summe  von  3703  fl.
Konvenzions  Münze  auf  sämtliche  Gemeinden
  des  königlichen  Patrimonialgerichts
Frankenburg,  nach  den  Rüstgeldern,

 

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und  der  Ertrapfennings  Beitrags  Quote  anrepartirt,
  in  drei  Einhebungs  Terminen,  naͤmlich
  in  den  Jahren  1815,  1816  und  1877,
jedesmal  mit  1234  fl.  20  kr.  erholt,  und
den  Interessenten  die  treffenden  Beträge
hinaus  vergütet  werden  sollen.

München  den  à7.  November  13813.

 

Pfarreien=  und  Benefizien  Erledigungen.


 

Im  Regenkreise:
1)  Die  Pfarrei  Wifelsdorf.

Die  Pfarrei  Wifelsdorf,  im  königlichen
  Landgerichte  Burglengenfeld  ist  durch
die  Versezung  des  Pfarrers  Ulrich  Baumgärmers,
  auf  das  Benefizium  zum  heiligen
Martin  in  Amberg  erlediget  worden.

In  dem  Bezirke  derselben  befinden  sich
zwei  Schulen,  drei  Filialkirchen,  und  1130
Seelen,  welche  einen  Hilfspriester  erfodern.

Die  jährlichen  Renten  bestehen  in  einem
ständigen  Einkommen  von  den  Kirchen  zu
40  fl.  Sso;  kr.,  an  dem  Holzbezuge  aus  der
Kirchenwaldung  zu  4  fl.  r5  kr.,  in  Getreid=Dienste
  zu  22  fl.,  in  dem  Betrage  der  Widdumgründe
  zu  56  fl.  4!7  kr.,  der  Jehente  zu
428  fl.,  der  Stolgebühren  zu  20  fl.

Die  Lasten  beschränken  sich  auf  den  Unterhalt
  eines  Hilfpriesters,  auf  einen  an  den
abgetretenen  Pfarrer  hinaus  zu  zahlenden
Bauschilling  zu  140  fl.,  von  welchen  der
jährliche  Aussiz  Jo  fl.  beträgt,  auf  die  Steuern
  und  andere  ständige  Abgaben  zu  07  fl.
36  kr.