Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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handensein  von  Fäulnis  Zweifel,  so  ist  frisches  Fleisch  der  Salmiakprobe!)  zu  unterwerfen,
  von  Salzfleisch  eine  kleine  Probe  zu  kochen  und  auf  seinen  Geruch  zu  prüfen.

§  17.

Liegt  der  Verdacht  der  Anwendung  eines  der  nach  S  5  Nr.  3  der  Ausführungsbestimmungen

  D  verbotenen  Stoffe  vor,  80  ist,  unbeschadet  der  im  S  14
Abs.  2  zu  b  daselbst  vorgeschriebenen  regelmässigen  chemischen  Untersuchung,
eine  solche  zur  Aufklärung  des  Verdachts  nach  der  besonderen  Anweisung  (Anlage
  c  und  d  der  Ausführungsbestimmungen  D  zu  veranlassen.

Bodensatz  absetzt,  während  die  Lösungen  in  den  übrigen  Röhrchen  völlig  klar  bleiben,  so  handelt  es
sich  um  Pferdefleisch  (oder  anderes  Einhuferfleisch).  Später  entstchende  Trübungen  dürfen  als
positive  Reaktion  nicht  aufgefasst  werden.  Zur  besseren  Feststellung  der  zuerst  eintretenden  Trübung
können  die  Röhrchen  bei  nuffallendem  Tuges-  oder  künstlichem  Lichte  betrachtet  werden,  indenn
hinter  das  belichtete  Reagensglas  eine  schwarze  Fläche  (z.  B.  schwarzes  Papier  oder  dergleichen)
geschoben  wird.

Das  ausfällende  Serum  muss  einen  Titer  1:20  000  haben,  d.  h.  es  muss  noch  in  der  Verdünnung
120  000  in  einer  Lösung  von  Pferdeblut-Serum  binnen  5  Minuten  eine  beginnende  Trübung  herbeiführen.
  Derartiges  Serum  ist  bis  auf  weiteres  vom  Kaiserlichen  Gesundheitsamt  erhältlich.  Das
Serum  wird  in  Röhrchen  von  1  cem  lnbalt  versandt  Cetrübtes  oder  auch  nur’opalisierendes  Serunn
ist  nicht  zu  verwenden.  Serum,  das  durch  den  Transport  trüb  geworden  ist,  darf  nur  gebraucht
werden,  wenn  es  sich  in  den  oberen  Schichten  binnen  12  Stunden  vollkommen  klärt,  so  dass  die
trübenden  Bestandteile  entfernt  werden  können.  Zur  Untersuchung  soll  stets  nur  der  Inhalt  ein  es
Röhrchens,  nicht  dagegen  eine  Mischung  mehrerer  Röhrchen  verwendet  werden.

4)  Ein  Reagensglas  oder  zylindrisches  Glasgefäß  von  etwa  2  cm  Durchmesser  und  10  cm  Länge  wird  mit
einem  Gemische  von  1  Raumteil  Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht  1,12,  3  Raumteilen  Alkohol  und  1  Raumteil
  Ather  beschickt,  so  daß  der  Boden  des  Glases  etwa  1  cm  hoch  bedeckt  ist,  verkorkt  und  einmal  geschüttelt.
Darauf  wird  von  dem  Fleische  mit  einem  reinen  Glasstab  cine  Probe  abgestreift  oder  ein  erbsengroßes  Stückchen
vermöge  der  Adhäsion  befestigt.  Der  so  präparierte  Stab  wird  schnell  in  das  mit  den  Chlorwasserstoff-Alkohol-Atherdämpfen
  erfüllte  Glas  gesenkt,  so  daß  sein  unteres  Ende  etwa  1  cm  von  dem  Flüssigkeitsspiegel  entfernt
bleibt  und  auch  die  Wände  des  Gefäßes  nicht  berührt  werden.  Bei  Gegenwart  von  Ammoniak  entsteht  nach
wenigen  Sekunden  ein  starker  Nebel  um  die  in  das  Gefäß  versenkte  Fleischprobe,  welcher  mit  dem  Grade  der
Fäulnis  an  Intensität  zunimmt.