Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  32.

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durch  zuverlässige  erwachsene  Personen  und  zwar  tunlichst  gleichzeitig  in  der  ganzen  Ge—

meindeflur  zu  geschehen.

5.  Das  freie  Auslegen  und  Ausstreuen  der  gifthaltigen  Mittel  ist  verboten.

Das

Giftgetreide  ist  vielmehr  mittels  sogenannter  Legröhren  in  die  einzelnen  Mänselöcher  oder
sonstigen  Aufenthaltsorte  der  zu  bekämpfenden  Schädlinge  einzuführen.

6.  Unverwendet  gebliebene  gifthaltige  Mittel  sind  unter  der  Aufsicht  der  Ortspolizeibehörde

  vernichten  zu  lassen.
München,  den  21.  Mai  1908.

v.  Grettreith.

Hofdienst-Machricht.

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  3.  Mai  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  beginnend  mit
dem  1.  Juni  1908  den  funktionierenden
Rechnungsrevisor  Moritz  Metz  zum  wirklichen
  Rechnungsrevisor  der  K.  Hofrechnungs-Revisionsstelle
  zu  ernennen.

Ordens-Verleihung.

 

 

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  9.  Mai  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  funktionierenden
  Haushofmeister  Ihrer  Königlichen  Hoheit
der  Frau  Erzherzogin  Adelgunde,  Herzogin
von  Modena,  Offizianten  Joseph  Kainz  in
Wien,  das  Verdienstkreuz  des  Ordens  vom
heiligen  Michael  zu  verleihen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Kzuigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unterm  10.  Mai  1908  dem  K.  Staatsrate
  i.  a.  ö.  D.,  Ministerialdirektor  im  K.  Staatsministerium
  der  Finanzen  und  stellvertretenden
Bevollmächtigten  Bayerns  zum  Bundesrate,
Wilhelm  Ritter  von  Burkhard  für  das
ihm  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von
Sachsen  verliehene  Komturkreuz  I.  Klasse  des
K.  Sechsischen  Albrechts-Ordens,

dem  erblichen  Reichsrat  der  Krone  Bayern
Dr.  jur.  Karl  von  Lang-Puchhof  für
das  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem
Großherzoge  von  Oldenburg  verliehene  Ehren-Komturkrenz
  des  Großherzoglich  Oldenburgischen
  Haus=  und  Verdienstordens  des  Herzogs
  Peter  Friedrich  Ludwig,

dem  K.  Oberleutnant  a.  D.  Gottlieb  Freiherrn
  Ebner  von.  Eschenbach,  fürstlich