Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  33.  303

In  Abs.  (1)  Ziffer  1  wird  am  Schlusse  hinzugefügt:
„Die  Vorschriften  unter  a  und  b  gelten  nicht  für  die  vor  dem  23.  Juni  1906
hergestellten  Pulver.“

München,  den  20.  Mai  1908.
v.  Frauendorfer.

 

Nr.  13756.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
4#Staatsministerinm  des  Innern.

Mit  Ministerialentschließung  von  heute  ist  genehmigt  worden,  daß  die  Stadtgemeinde
Passau  40%ige  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage  von  2000000  Mark
und  zwar  Stücke  zu  2000,  1000,  500  und  200  K  in  den  Verkehr  bringe.

München,  den  24.  Mai  1908.
v.  Brettreich.

 

 

Nr.  13938.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
K.  Staatsministerium  des  Innern.

Mit  Ministerialentschließung  von  heute  ist  genehmigt  worden,  daß  die  Stadtgemeinde
Augsburg  40%  ige  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage  von
4000000  Mark  und  zwar  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500  und  200  Kx  in  den
Verkehr  bringe.

München,  den  27.  Mai  1908.
J.  a

Staatsrat  v.  Krazeisen.

 

 

gefunden,  nachstehende  Ordensauszeichnungen
zu  verleihen:

Das  Großkreuz  des  Verdienstordens  der

Ordens-Verleihungen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  laut  Allerhöchsten  Handschreibens
vom  15.  Mai  1908  allergnädigst  bewogen

Bayerischen  Krone:
dem  Wirklichen  Geheimen  Rat  Heinrich
von  Tschirschky  und  Bögendorf,  keaiserlich
  deutschen  außerordentlichen  und  bevoll-