Nr. 37. 335
6. Gegossene Räder ohne Radreifen, die Sprünge zeigen. Kleine Abschieferungen an
der Lauffläche und unbedeutende, auf Gußfehler zurückzuführende Mängel in der Scheibe
sind kein Grund zur Zurückweisung.
7. Räder, deren Spurkranz am Berührungspunkte mit der Schiene weniger als 20
Millimeter stark ist. Räder, an deren Spurkranz sich durch Abnutzung eine scharfe Kante
gebildet hat. Bei dreiachsigen Wagen kommt die Stärke der Spurkränze der Mittelräder
nicht in Betracht. . , « — «"·
8. Räder, die auf ihrer Lauffläche Flachstellen von mehr als 5 Millimeter Pfeilhöhe
haben. .. n
9. Räder mit Radreifen, die stellenweise zerdrückt, gesprungen, mit Querrissen oder
Längsrissen behaftet sind.
10. Räder mit besonderen Radreifen, wenn:
a) die Radreifen lose sind oder Spuren einer seitlichen Verschiebung zeigen;
b) mehr als zwei der zur Befestigung des Radreifens an der Felge dienenden
Schrauben, Bolzen oder Nieten gebrochen oder lose sind oder fehlen;
I) bei Radreifenbefestigung mittels Sicherheits= oder Klammerringen
1. die Ansätze der Radreifen oder die Ringe selbst mit Rissen von mehr als
100 Millimeter Länge behaftet sind;
2. mehr als zwei Befestigungsschrauben der Klammerringe gebrochen sind.
11. Achsen, die verbogen oder mit Anbrüchen oder Rissen behaftet sind.
12. Achsen, auf denen Bremsstangen oder sonstige Teile schleifen. Lassen sich die
schleifenden Teile entfernen, beträgt die Tiefe der Einschleifung nicht mehr als 2, Millimeter
(5 Millimeter im Durchmesser) und zeigt die eingeschliffene Stelle keine scharfen Kanten,
so ist der Wagen zu übernehmen.
B. Mängel an Achsbüchsen (Lagergehäusen) und Lagern.
1. Achsbüchsen, die so beschädigt sind, daß sie die Achsen nicht mehr genügend führen
oder das Schmiermaterial nicht mehr zurückhalten.
2. Heißgelaufene Achslager.
C. Mängel an Tragfedern.
1. Verschieben einer Tragfeder oder ihres Hauptfederblatts zur Achsbüchse bei Wagen
von nicht mehr als 4500 Millimeter Radstand um mehr als 20 Millimeter, bei Wagen
von größerem Radstand um mehr als 5 Millimeter.
2. Bruch des Hauptblatts einer Tragfeder.
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