164 Bayern-Holland unter Margaretha u. Wilhelm I.
C.
Bayern-Holland und Niederbayern-Straubing
((1349) 1353—1434)7).
70. Bei der Theilung der bayerischen Länder, welche im
Jahre 1349 zu Landsberg vorgenommen wurde, machten
Holland, Seeland, Friesland und Hennegau einen Theil
der Erbschaft aus, welche den drei Brüdern Stephan II, Wilhelm
1, Albrecht I und der Wittwe Ludwig des Bayern, Margaretha,
zufiel. Schon damals, als diese Theilung erfolgt war,
begleitete Margaretha ihren Sohn Wilhelm nach den Niederlanden
und vereinbarte mit ihm eine gemeinschaftliche Regierung.
Sie selbst wollte zu Valenciennes in der Provinz
Hennegau, Wilhelm sollte zu Haag in der Provinz Holland
residiren und jährlich 10,000 Dukaten zum Unterhalte der
Mutter verabreichen. Aber schon im Jahre 1350 brach Uneinigkeit
aus, weil Wilhelm die 10,000 Dukaten nicht bezahlte, wozuer
sich anheischig gemacht hatte. Die Bevölkerung Hennegau's
unterstützte die Forderung der Mutter, die Holländer dagegen,
die es ungern sahen, daß Margaretha an der Regierung Hollands
Antheil hatte, standen zu Wilhelm und begehrten, daß er
ihr Land allein regiere. Margaretha, die sowohl gemäß Erbrecht,
als auch gemäß der Belehnungsurkunde ihres Gemahls,
Ludwigs des Bayern, lebenslänglich das Recht auf die Regierung
der vier Provinzen hatte, sträubte sich, der Regierung Hollands
*) Aus dem Wittelsbachischen Hause regierten während dieser Zeit:
Ueber Bayern-Holland: Ueber Niederbayern-Straubing:
1. Wilhelm !1349—1358(I1 1377). 1. Albrecht 11353—1385 (K1404).
2. Albrecht I, des Vorigen Bruder, 2. Albrecht II, des Vorigen Sohn,
1358—1404. 1385—1399.
3. Wilhelm II, des Vorigen Sohn, 3. Johann, des Vorigen Bruder,
1404—1417.
4. Johann, des Vorigen Bruder,
vormaliger Bischof von Lüttich,
1417—1425.
5. Jacobäa, Wilhelms II Tochter,
1425—14434 (K 1436).
1399—1425.