Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

122  Nr.  18.  1914.

im  &  75  a  Absah  4  des  Krankenversicherungsgesezes  zuleht  unter  dem  4.  Juni  1908
erteilte  Bescheinigung  vom  1.  April  d.  Is.  ab  widerrufen  worden.
Schwerin,  den  27.  März  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  von  Blücher.

(2)  Bekanntmachung  vom  30.  März  1914,  betressend  die  Maurer=  un

Zimmerer-Kranken=  und  Sterbekasse  in  Zarrentin.
Nachdem  für  die  Maurer=  und  Zimmerer-Kranken=  und  Sterbekasse  in  Zarrentin,
früher  eingeschriebene  Hilfskasse,  jet  kleineren  Versicherungsverein  auf  Gegenseitigkeit,
eine  zur  Inkraftsetzung  am  1.  April  d.  Is.  bestimmte  abgeänderte  Satung  beschlossen
worden  ist,  inhalts  welcher  die  Kasse  in  Zukunft  den  Anforderungen  des  §  75  bes
Krankenversicherungsgesetzes  vom  10.  April  1892  in  der  Fassung  der  Novelle  vom
25.  Mai  1903  nicht  mehr  genügen  wird,  ist  die  der  Kasse  nach  Maßgabe  der  Bestimmung
im  §  75  a  Absatz  4  des  Krankenversicherungsgesetzes  zuletzt  unter  dem  18.  Dezember  1907
erteilte  Bescheinigung  vom  1.  April  d.  Is.  ab  widerrufen  worden.

Schwerin,  den  30.  März  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  von  Blücher.

(3)  Bekanntmachung  vom  30.  März  1914,  betrefsend  den  Plan  flir  die  Preisverteilung
  für  die  in  das  Gestlitbuch  eingetragenen  Zuchtstuten.
Für  die  diesjährige  Verteilung  von  Preisen  an  die  Besiper  von  Zuchtstuten,  welche  in
das  Gestütbuch  für  edle  Pserde  im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin  eingetragen
sind,  sowie  für  die  sonstigen  bestimmungsmäßigen  Aufgaben  der  Kommisslon  für  die
Landespferdezucht  hat  das  unterzeichnete  Ministerium  auf  Antrag  der  Kommission  den
nachstehend  abgedruckten  Plan  genehmigt.

Schwerin,  den  30.  März  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Austrage:  von  Blücher.