Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Verhandlungen wegen der eventuellen Veräußerung des alten Anstaltsgebäudes zu pflegen und 
hiebei nach Artikel 33 und 34 des Landratsgesetzes den Landratsausschuß gutachtlich zu hören. 
2. Dem Beschlusse des Landrats über die Bewilligung einer 4%igen Gehaltszulage 
für das unständige Lehrpersonal der Volksschulen an den Fassionsschulstellen erteilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
3. Der Landrat hat die Bereitstellung der Mittel für den vollen, den Kreis treffenden 
Jahresbeitrag zur Verzinsung und Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Gebände 
der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder in München abgelehnt 
und lediglich den Betrag von 3000 —X für das Jahr 1909 aus der Kreisreserve angewiesen. 
Die volle Teilnahme des Kreises an den mit dem Anstaltsneubau projektierten Einrichtungen für 
eine vermehrte und verbesserte Krüppelfürsorge wird die Bewilligung des den Kreis treffenden 
Beitrags für die Dauer des Bedarfs zur Voraussetzung haben. Indem Wir im übrigen 
die Breitwilligkeit des Landrates zu Leistungen für den wohltätigen Zweck gerne anerkennen, 
beauftragen Wir das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
die noch erforderlichen weiteren Verhandlungen zur Verwirklichung des Projektes zu führen. 
4. Den Beschlüssen des Landrats zum Vollzuge der Artikel 188 und 189 des Beamten- 
gesetzes haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt und erkennen wohlgefällig die Bereit- 
willigkeit an, mit welcher der Landrat die beträchtlichen Mehraufwendungen übernommen hat. 
5. Den erhöhten Willigungen für Straßenzwecke wird gerne die Genehmigung erteilt. 
6. Die vom Landrate beschlossenen Willigungen zur Förderung des Obstbaues und der 
Fischzucht werden gerne genehmigt. 
7. Den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung; 
hinsichtlich der Irrenpflege verweisen Wir hiebei auf Unsere Entschließung vom 30. Dezember 1908. 
8. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 26. Juli 1909. 
Luitpold,. 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. PHrettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Schreiber.
	        
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