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2. Gerne genehmigen Wir ferner die vom Landrate beschlossene Bereitstellung der
Mittel für die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines
Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung
und Bildung krüppelhafter Kinder in München. Wir beauftragen das Staatsministerium
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten die zur Verwirklichung des Projektes
noch erforderlichen Verhandlungen zu führen.
3. Wir genehmigen mit Befriedigung die Beschlüsse des Landrats über die Gewährung
widerruflicher Gehaltszulagen an die Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen auf Fassionsschulstellen.
4. Den Beschlüssen des Landrats zum Vollzuge der Artikel 188 und 189 des Be—
amtengesetzes haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt und sprechen dem Landrate
für die bereitwillige Übernahme der erforderlichen Mittel auf die Kreisgemeinde gerne
Unsere Anerkennung aus.
5. Der Beschluß des Landrates hinsichtlich des Beitritts der Kreisgemeinde zu der für
die Mistelbachkorrektion zu bildenden Wassergenossenschaft und bezüglich der Aufbringung des
die Kreisgemeinde treffenden Kostenanteils wird genehmigt.
6. Von der vom Landrate beschlossenen Aufstellung eines Kreiswanderlehrers für
Fischerei wurde mit Befriedigung Kenntnis genommen.
7. Die auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüsse genehmigen Wir, soweit dies nicht
schon geschehen ist. In letzterer Hinsicht verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom
30. Dezember 1908.
8. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrates
erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere An—
erkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Wildenwart, den 26. Juli 1909.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Brettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialrat v. Schreiber.