Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Tit. 
531 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
  
  
10 
— 
1 
  
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies- 
ziert waren . 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreis- Pensionsanstalt für dienst- 
unfähige Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 
6) aus Kreisffonds 
bb) Pensionszulagen nach einem Driltel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalters-Zulagen aus Zentralsonds 
bc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 
I) Unterstützungs-Beiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im allgemeinen 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal . 
y)fürdürfttgedem Unterstutzunqsalter entwachsene 
Lehrerwaisen 
bb) aus Kreisfonds: 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
bliebenen der Volksschullehrer 
aa) im allgemeine 
bb) besonderer Zuschuß an denselben zur Ergänzung des 
Stammvermögens 
cc) Zuschuß an denselben für oberfränkische Lehrerwaisen 
e) Zuschuß an das bayerische Lehrer-Waisenstift 
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- Prakti- 
kanten: 
Zur Gewährung von Unterstützungen an: 
a) dürftige Schulamtszöglinge (Schulpräparanden) 
b) dürftige Schulpraktikanten . 
c) dürftige Schulamtszöglinge an efemüche und w 
Lehrerinnen-Bildungsanstalten 
  
34 048— 
3 500 
I 
! 
s 
118 830 — 
5 000 — 
1 000 — 
1990 — 
87
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.