Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen für das Jahr 1909 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Titpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Pinz Un Gayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 16. November bis 5. Dezember 1908 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr: 5 371 467 □X, wovon ein Steuerprozent auf 53 714 AA sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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