Nr. 36. 587
ç Festgesetter
Kap. Vortrag etrag
—
6 II. Abschnitt.
6 Kreis - Ginnahmen.
1. · Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und
Bildung.
1Lateinschulen.
1| Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden dun.
dationsbeiträge . 1976i18
YLAusder Kreisschuldotation — —
— z 1976 18
2 Gewerblich= technische Schulen.
I Staatszuschuß zu den Ausgaben für die K. Kreisoberrealschule
6 Augsbunrg 16 291—
* Summe § 2 für sich 16 294 —
3 Volksschulen.
1Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations. i
beiträge . . 5 503 92
2Nach Anfall zahlbare Bauausgaben — —
3| Kreisschuldotation und zwar:
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio 69 082/26
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstübung der mit Schul-
# lasten überbürdeten Gemeinden 88 600 —
Ot
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Ge-
meinden mit weniger als 10 000 Einwohnen.
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzs... —
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 ..
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnen
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zulebt bejogenen
Dienstalterszulagen ....
23452294
89589;95
250 000
508 261 01
540 —
140 910˙82
10 12—
94