Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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§ 1 Ziffer 4 Buchstabe d) erhält die Fassung: 
„d) ein Verkehrsamt der Posten und Telegraphen.“" 
Berchtesgaden, den 17. Oktober 1910. 
Luitpold, 
Prinz von BLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
Staatsrat Dr. Frhr. v. Schackhy. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
Ministerialdirektor v. Ringer. 
  
  
Nr. 21/8643 
1 
Bekanntmachung, die Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend. 
  
R. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf Grund der Königlichen Verordnung vom 17. Oktober 1910, die Verwaltungs= 
ordnung für die K. Verkehrsanstalten betreffend (GVBl. Seite 997), wird die Zuständig= 
keitsordnung für die Verkehrsverwaltung (Ministerialbekanntmachung vom 16. Februar 1909, 
GVhl. Seite 175) mit Wirkung vom 1. November 1910 an geändert, wie folgt: 
a) In dem Teil B § 8 erhalten die nachstehend aufgeführten Ziffern folgende Fassung: 
30. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen. 
40. Die Erlassung der grundsätzlichen Bestimmungen über den Annahme-, Beförderungs- 
und Zustelldienst, über Schalterzeiten, Bahnpost= und Kurswesen, Briefkästen, über die 
Benützung von Straßenbahnen zu Postzwecken und über die Herstellung der Postwertzeichen. 
41. Die Erlassung der grundsätzlichen Vorschriften über den Bau und die Einrichtung 
der Postfahrzeuge einschließlich der Bahnpostwagen, Wertzeichen-Automaten, Stempelmaschinen 
und ähnlichen Postbetriebsmittel. 
42. Die Aufstellung der Grundsätze für den Postmotorwagenverkehr; die Einrichtung 
von Motorwagenverbindungen des Überland= und Ortsverkehrs, die Aufstellung der Lieferungs- 
bedingungen für die Postkraftfahrzeuge und die Betriebsstoffe, die Anschaffung der Kraft- 
fahrzeuge.
	        
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