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als 50 Jahren mit Treue und Eifer ge—
leisteten Dienste die Ehrenmünze des Ludwigs—
ordens zu verleihen.
Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 25. Dezember 1909 dem Präsi-
denten der K. Regierung von Unterfranken
und Aschaffenburg Dr. Karl Ritter von
Miller für den ihm von Seiner Majestät
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen,
verliehenen K. Preußischen Kronen-Orden
II. Klasse mit dem Stern,
unterm 5. Januar 1910 dem Staatsrat
im außerordentlichen Dienst, Präsidenten der
K. Bank in Nürnberg Wilhelm Ritter
von Burkhard für das ihm von Seiner
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von
Baden verliehene Großkreuz des Großherzoglich
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen und
dem Königlichen Kämmerer Adalbert Frei-
herrn von Ritter zu Grünstein, Hof-
marschall Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs von Luxemburg für das ihm von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog
von Baden verliehene Kommandeurkreuz l. Klasse
des Großherzoglich Badischen Ordens vom
Zähringer Löwen und für den ihm von Seiner
Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen
Kaiserlich Russischen St. Stanislausorden
I. Klasse
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.
Auszug aus der Adels-Matrikel
det Königreiches.
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt:
am 31. Dezember 1909 der K. Geistliche
Rat, Hofprediger und Hofbenefiziat Joseph
Ritter von Hecher, Ehrenkanonikus bei
St. Kajetan in München für seine Person
als Ritter des Verdienstordens der Bayerischen
Krone bei der Ritter-Klasse Lit. IHI, Fol. 107,
Akt Nr. 31584.
Notiz.
Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse des Gesen= und Verordnungs--Blattes vom Jahre 1909
gelangten am 15. Januar 1910 zur Ausgabe.