Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

T

     

eseh  und  Verordnungs

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  6.

München,  den  8.  Februar  1913.

Inhalt:

Königliche  Verordnung  vom  7.  Februar  1913,  das  Personal  des  K.  Wasserversorgungsbureaus  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  21.  Jannar  1918,  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forßtdienststenen

betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  22.  Jannar  1913,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die
Haupt-=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend  —  Bekanntmachung  vom  25.  Januar  1913,  Ausgabe
von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  29.  Januar  1913  zum
Vollzuge  der  Reichsversicherungsordnung  im  Bereiche  der  Verkehrsverwaltung.  —  Bekanntmachung  vom
30.  Januar  1913  über  die  Zusammensetzung  des  K.  Landesversicherungsamts.

–.  —

Königliche  Verordnung,  das  Personal  des  K.  Wasserversorgungsbureaus  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
N

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Gayern,
Reoent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  zu  verordnen,
1.  daß  in  §  3  Absatz  1  der  Königlichen  Allerhöchsten  Verordnung  vom  21.  Dezember
  1908,  das  K.  Wasserversorgungsbureau  betreffend,  vor  „Bauzeichnern“
eingefügt  wird  „Bauassistenten,“  und  der  Vortrag  „Kanzleiassistenten“  durch

„Kanzlei=  und  Zeichnungsassistenten“  ersetzt  wird,
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