T
eseh und Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
Nr. 6.
München, den 8. Februar 1913.
Inhalt:
Königliche Verordnung vom 7. Februar 1913, das Personal des K. Wasserversorgungsbureaus betreffend. —
Bekanntmachung vom 21. Jannar 1918, Auflösung und anderweitige Organisation von Forßtdienststenen
betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Jannar 1913, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die
Haupt-= und Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend — Bekanntmachung vom 25. Januar 1913, Ausgabe
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 29. Januar 1913 zum
Vollzuge der Reichsversicherungsordnung im Bereiche der Verkehrsverwaltung. — Bekanntmachung vom
30. Januar 1913 über die Zusammensetzung des K. Landesversicherungsamts.
–. —
Königliche Verordnung, das Personal des K. Wasserversorgungsbureaus betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
N
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Gayern,
Reoent.
Wir finden Uns bewogen, zu verordnen,
1. daß in § 3 Absatz 1 der Königlichen Allerhöchsten Verordnung vom 21. Dezember
1908, das K. Wasserversorgungsbureau betreffend, vor „Bauzeichnern“
eingefügt wird „Bauassistenten,“ und der Vortrag „Kanzleiassistenten“ durch
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten“ ersetzt wird,
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