Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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III Wird eine Vermehrung der Stellen notwendig, so soll die Zahl der geistlichen Mit- 
glieder vermehrt werden. 
Art. 2. 
Gegenwärtiges Gesetz tritt am 1. Januar 1915 in Kraft. Es wit zum Staats- 
grundgesetz erhoben. 
Gegeben zu München, den 26. Juli 1914. 
Ludwig. 
Dr. Graf v. Hertliug. Dr. Frhr. v. Soden-Fraungofen. v. Thelemann. v. Preunig. v. Seidlein. 
Dr. v. Auilling. Freiherr v. KreHß. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisen- 
bahnen Bayerns betreffend. 
  
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 1. August 1914 zur Eröffnung kommende Reststrecke Hengersberg — 
Eging der Bahnlinie Deggendorf-Kalteneck finden die in der Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 
13. April 1905 — GUBl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen 
Anwendung. 
München, den 25. Juli 1914. 
J. A. 
Staatsrat v. Seiler. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel meister der Stadt Augsburg Georg Ritter 
des Königreichs. von Wolfram unter Lit. W, Fol. 73, 
der Dompropst und Päpstliche Hausprälat 
Ir. Franz Seraph Ritter von Pichler in 
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt für Passau unter Lit. P, Fol. 57 und 
ihre Person als Inhaber des Verdienstordens der Kommerzienrat und 1. Vorstand des 
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten in 
am 15. Juli 1914: Regensburg Wilhelm Ritter von Neuffer 
der K. Geheime Hofrat und Oberbürger= unter Lit. N, Fol. 16.
	        
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