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erodnungsblakt
für das Koönigreich Sachsen,
104“. Stück vom Jahre 1840.
41.) Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1839 bis 1840;
vom 22ssten Juni 1840.
W39, Friedrich August, von GOXTE# Gnaden König von
1 Sachsen 2c. 2c. 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem gegenwärtigen Schlusse des von Uns in Gemäßheit der Verfassungsurkunde
* 115 einberufenen dricten ordentlichen Landtages haben Wir den getreuen Ständen Unsere
Entschließungen und Erklärungen, rücksichtlich der Ergebnisse ihrer seit dem 10°en No-
vember vorigen Jahres stattgefundenen Berathungen und Arbeiten, nach Maaßgabe der
Bestimmung in § 119 der Verfassungsurkunde, durch gegenwärtigen Landtagsabschied
mit Folgendem zu eröffnen: „
Von den diesem Landtage zugewiesen gewesenen
I. Vorlagen an die Stände
sind, nach stattgefundener Berakhung, folgende
A. durch bereits erlassene Gesetze und Verfügungen, mit Berück-
sichtigung der von den getreuen Ständen an Uns abgegebenen Erklä-
rungen und gestellten Anträge, zur Ausführung gekommen:
1) in Betreff der Erhebung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1840, durch
das Gesetz vom 6ten December 1839;
2) wegen Ausloosung der gesammten noch vorhandenen dreiprocentigen Kammercre=
diccassenschuld, worüber die Berathung in geheimer Sitzung startgefunden, durch die mit-
telst Verordnung vom 111en März d. J. veröffentlichte Bekanntmachung des ständischen
Lusschusses zu Berwaltung der Staatsschuldencasse vom gten desselben Monats;
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