Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(IAn) 
  
Besitzveränderungen bei lehngeld= oder zinspflichtigen Grundstücken — 
Verbindlichkeit der Vrrichtsbehere zu Benachrichtigung des Lehns- 
und Zinsherrn hiervon. 
Beweis über die Behauptung, daß eine in vas Grund- und Hopothekenbuch 
eingetragene Schuld oder Verbindlichkeit nicht begründet oder erloschen 
sei — wem selbiger obliegt, wenn der Besitzer des Grundstücks den 
Entwurf zum Grund= und Sopothelenbu che ausdrũchlich oder siilischwei- 
gend anerkannt hat. 
Vezirksgerichte, Königliche, — deren Vildung und collegialische Einrichtung 
— Mitglieder und Stellung derselben — Geschaftsfuhrung dabei und 
Unterstützung durch Actuarien. 
— Verbot wider Anstellung eines Mitglieds bei einem 2 
chem bereits Anverwandte von ihm sich befinden 
— welche Geschäfte nicht collegialisch dabei zu behandeln sind — Abhal- 
tung von Gerichtstagen 
— bilden die zweite Instanz für die von den Einzelrichtern zu behandeln- 
den und zu entscheidenden Sachen 
— Behandlung der Bergsachen dabei — Stellung der Staatsanwälte 
— Hauptgrundsätze über das künftige Verfahren in Civil= und Strafpro- 
ceßsachen 
Blaufarbenwerksverein, Sichsischer, 
tigung der Statuten desselben 
Böhmen, Königreich, — Grenzreceß, welcher zwischen selbigem und dem König- 
reiche Sachsen abgeschlossen worden ist 
Böhmisch-Sächsische Staatseisenbahn welcher * die oberste 
Leitung und Beaufsichtigung derselben zusteht 
Börse, s. Oelhandelsbörse. 
Borussia, Feuerversicherungsgesellschaft in Berlin, — deren Concession zu 
Annahme von Brandversicherungen in hiesigen Landen ... 
BrandcassenbeiträgefürdeiiletztenTeruiin1848—derenHöhe 
Brandversicherungsanstalt, s. Immobiliarbrandversicherungsanstalt. 
Brandversicherungsgesellschaften, ausländische, in hiesigen Landen con- 
cessionirte, s. Berlin — Borussia — Magdeburg — Phönir — 
Stettin — Triest. 
Buchdruckereien, neue, — von wem künftig die Erlaubniß zu deren Anleg- 
ung ertheilt wird ............. 
Bundesbeschlüsse, gewisse, seit dem Jahre 1819 ausnahmsweise erlassene, 
— deren Aufhebung durch den Bundesbeschluß vom 2ten April 1848 
bei wel— 
von Privaten errichteter, — Bestä— 
Bundesbeschluß vom 3ten März 1848 wegen Aufhebung der Censur 
Bundesregierungen, deutsche, — Modalität der Wahl der Nationalvertre— 
ter für das zwischen selbigen und dem Volke zu Stande zu brin zende 
Verfassungswerk . 
— Erläuterungen hierzu — Ernennung der Regierungscommissare zu 
Leitung der Wahlen ... . 
—-VerzeichnißüberdieWahlbezirke 
  
Tag. 
23 Nov. 
1847 
18 Dec. 
1848 
23 Nov. 
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— 
7 
11 Dee. 
11 April 
15 Juli 
14 Dee. 
7 Sept. 
14 April 
15 April 
1 Mai 
9 März 
10 April 
17 April 
20 April 
S— 
  
Seite. 
300 
48 fg. 
49 fg. 
129 fg. 
17 fg. 
25 fg. 
33 fg. 
53 fg. 
39 fg. 
  
  
Paragraph. 
29 
4—6 
7—9 
10 
11, 12 
13 
15, 18—22 
23, 24
	        
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