Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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Gesetz-und Vew#hnungeblatt 
für das Königreich Sachsen, 
23kes Stück vom Jahre I849. 
  
67) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Reichenbach; 
vom 26sten Juli 1849. 
Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2. 24c. 
haben auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern zu der von dem Stadt- 
rathe zu Reichenbach im Einverständnisse mit dem größeren Bürgerausschusse daselbst beab- 
sichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde zu vertretenden, zunächst für die Einwohner 
der Stadt und die Bewohner derjenigen in der Nähe gelegenen Städte und Dörfer, in denen 
zur Zeit noch keine Sparcassenanstalt sich befindet, bestimmten Sparcassenanstalt Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt und das dafür entworfene Regulativ, welches in den §§ 13, 15, 16 
und 17 einige Abweichungen vom gemeinen Rechte zu Gunsten der Anstalt enthält, mit der 
Wirkung bestätigt, daß dem Inhalte desselben in allen Puncten von Allen, die es angeht, 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist hierüber dieses 
Deecret 
ausgefertigt und unter Beidrückung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, am 26sten Juli 1849. 
Friedrich August. 
D. Ferdinand Zschinsky. 
. Richard Freiherr von Friesen. 
1849. 30
	        
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