Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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enständen (vergl. & 16 Litt. b. des Gesetzes vom 14ten November 1835) in dem Falle, wo der sofortige Eintritt der 
gstan * Mirsicheru. von dem Versichernden gewünscht wird, nach Vorschrift § 5 der Bekanntmachung vom 
26sten August 1842, Seite 97 des Geset= und Verordnungsblattes von demselben Jahre, vor Ausstellung eines Re- 
cognitionsscheins und der Einsendung eines Duplicats davon, unter Beifügung des Catastrationsprotocolls und der 
Erklärung des Versichernden, zuvörderst die Entschließung der Brandversicherungscommission einzuholen ist. 
VI. 
Erster u. s. w. 
Haupt-Brandversicherungs-Cataster-Nachtrag 
  
  
  
  
  
  
  
des 
Landgerichts N. JN. 
2c. 2c. 
über die 
vom Isten April .. . . bis Ende September . ... 
Isten October März. 
vorgefallenen Veränderungen. 
Seihoigennern Zuwachs. Abgang. si — beim Orte laut 
Thaler. Thaler. Tdhaler. Thaler. 
20,375 300 — 20,675 Adelsdorf Nachtrag 1 a. 
12,0061 – 61 12,000 Berthelsdorf 1#l. 
6,025 — — 6,025 Christgrün Cataster 
18,1188 925 — 19,0433 Dittersbach Nachtrag 1c. 
7,9371 1217 — 7,950 Eschdorf .11 l. 
2c. ꝛc. ꝛc. ꝛc. 2c. ꝛc. 
522,700 2,0183 183 524,700 Summa. 
  
  
  
  
  
Urkundlich ist dieser Erste Haupt-Brandversicherungs- Cataster-Nachtrag unter gewöhn- 
licher Vollziehung ausgefertigt worden. 
N. N, den 
(Vollziehung wie bei dem Formular sub IV.) 
Anmerkung. Den Local-(DOrts-) Catasternachträgen ist jedesmal dieselbe Nummer zu geben, welche der 
Hauptnachtrag führt, jedoch mit dem Zusatze der Buchstaben des kleinen lateinischen Alphabets, 
wie dieß oben beispielsweise geschehen ist.
	        
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