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enständen (vergl. & 16 Litt. b. des Gesetzes vom 14ten November 1835) in dem Falle, wo der sofortige Eintritt der
gstan * Mirsicheru. von dem Versichernden gewünscht wird, nach Vorschrift § 5 der Bekanntmachung vom
26sten August 1842, Seite 97 des Geset= und Verordnungsblattes von demselben Jahre, vor Ausstellung eines Re-
cognitionsscheins und der Einsendung eines Duplicats davon, unter Beifügung des Catastrationsprotocolls und der
Erklärung des Versichernden, zuvörderst die Entschließung der Brandversicherungscommission einzuholen ist.
VI.
Erster u. s. w.
Haupt-Brandversicherungs-Cataster-Nachtrag
des
Landgerichts N. JN.
2c. 2c.
über die
vom Isten April .. . . bis Ende September . ...
Isten October März.
vorgefallenen Veränderungen.
Seihoigennern Zuwachs. Abgang. si — beim Orte laut
Thaler. Thaler. Tdhaler. Thaler.
20,375 300 — 20,675 Adelsdorf Nachtrag 1 a.
12,0061 – 61 12,000 Berthelsdorf 1#l.
6,025 — — 6,025 Christgrün Cataster
18,1188 925 — 19,0433 Dittersbach Nachtrag 1c.
7,9371 1217 — 7,950 Eschdorf .11 l.
2c. ꝛc. ꝛc. ꝛc. 2c. ꝛc.
522,700 2,0183 183 524,700 Summa.
Urkundlich ist dieser Erste Haupt-Brandversicherungs- Cataster-Nachtrag unter gewöhn-
licher Vollziehung ausgefertigt worden.
N. N, den
(Vollziehung wie bei dem Formular sub IV.)
Anmerkung. Den Local-(DOrts-) Catasternachträgen ist jedesmal dieselbe Nummer zu geben, welche der
Hauptnachtrag führt, jedoch mit dem Zusatze der Buchstaben des kleinen lateinischen Alphabets,
wie dieß oben beispielsweise geschehen ist.