Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

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S. 
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — tritt den Verträgen wegen Erleichter- 
ung der Paß= und Fremdenpolizei bei Reisen mittelst der Eisenbahnen bei 
Schiedsgericht, provisorisches, zwischen den Königl. Regierungen von Sachsen, 
Preußen und Hannover zu Erfurt errichtetes, — in welchen Streitig- 
keiten diese Regierungen sich dessen Entscheidungen unterwerfen 
— Ernennung der Mitglieder dieses Gerichts . 
— Bestimmungen über das Verfahren vor selbigem und die Vollziehung 
der Entscheidungen desselben 
Schiffsbauholz — dessen Ausfuhr aus hiesigen Landen nach Dänemark ist 
verboten 
Schuldarrest — Gesetz über fiüru und das hierbei zu beobichiende Ver— 
fahren. . . . 
und zwar 
A. Von der Unterwerfung unter die Wechselhaft 
B. Vom Schuldarrest als Executionsmittel für gewisse Schuldverhältntsse 
C. Gemeinschaftliche Bestimmungen über Vollstreckung des Schuldarrests 
— Andwendung dieses Gesetzes . 
Schulgebäude — deren künftige Versicherung bei der alterbländischen Brand- 
versicherungsanstalt 
Sechskreuzerstücke, K. K. Ossterreichssche mit der Jahrzahl 1849 geprägte, — 
Verbot wider deren Annahme in hiesigen Landen 
Soda, ungereinigte, eingehende, — inwiefern der dafür festgesette Zeuset 2 
tig in Wegfall gelangen soll 
Sparcassenanstalten, s. Bischofswerda — Dixpolhiswalde — Groitsch — 
Haynichen — Pegau — Penig — Reichenbach. 
Staatsanwaltschaften für die Bezirke der fämmtlichen Appellationsgerichte — 
Ernennung der Anwälte dafür . . 
Staatsminister, s. Beust — Braun — Buttlar — Ehrenstein — Georgi 
— Held — Oberländer — Pfordten — Rabenhorst — Weinlig. 
Staatsschuldencasse — Zusammensetzung und Bezeichnung des Ausschusses 
zu deren Verwaltung 
Statuten über die Wirksamkeit des Landeskirchenvorstandes der Deutschkatho- 
liken, s. Deutschkatholiken. 
— des Königl. Sächsischen Cioilverdienstordens, s. Civilverdienstorden. 
— der Leipziger Bank, s. Leipziger Bank. 
Steinkohlenbauvereine, s. Hänichen — Hainichen — Hohndorf-Berns- 
dorfer Steinkohlenbauverein — Lugau-Niederwürschnitzer Steinkohlen= 
bauverein. 
Steuerfreies Grundeigenthum, (. Grundeigenthum. 
Steuern und Abgaben, ordentliche, zeither bestehende, — deren 55 ü 
bis zu Ende des Monats April 1802. 
— (. Gewerbe= und Personalsteuer — Grundsteuer. 
Stiftungsgebäude — deren Versicherung bei der alterblaändischen Brand- 
versicherungsanstalt nach dem vollen Zeitwerthe 
  
Tag. 
22 Juni 
10 Juli 
13 Sept. 
28 April 
7 Juni 
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19 März 
22 Aug. 
12 Juli 
2 Jan. 
15 März 
25 Mai 
19 März 
  
Seite. 
131 
136 fg. 
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227 fg. 
99 
112 fg. 
114 
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46 J. 
177 
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103 fg. 
46 fg. 
  
Paragraph. 
1 —29 
1 —0 
10, 1 l 
12 — 
52 — à
	        
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