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1. Die Direction und Hauptverwaltung der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn verbleibt zur
Zeit und bis zu Vollendung der Bahnhofsbauten in Chemnitz, zu Döbeln, es hat jedoch für
diese Zwischenzeit ein Mitglied der Direction seinen bleibenden Aufenthalt in Chemnitz zu
nehmen.
2. Für den Stationsdienst bestehen
die Eisenbahnämter
Riesa und
Chemnitz,
die Eisenbahnverwaltungen
Döbeln,
Waldheim und
Mittweida,
die Eisenbahnerpeditionen
Stauchitz,
Ostrau und
Oberlichtenau.
Anhaltestellen, mit den für jede derselben bestimmten Befugnissen, sind bis auf Weiteres
zu Seerhausen, Zschaitz, Limmritz, Schweikershain, Erlau und Altmittweida.
Z. Die Maschinen= und Wagenverwaltung, ingleichen das Ingenieurbureau befindet sich
zu Riesa; es bewendet jedoch bei der früher bereits getroffenen Bestimmung, wonach sich die
Verwaltung der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn für größere mechanische Arbeiten der Haupt-
maschinenwerkstätte in Dresden zu bedienen hat.
Die Ersenbahndirection zu Döbeln ist ermächtigt, die betreffenden Fahrpläne, Tarife und
weiteren Bestimmungen für den Betrieb der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn zu veröffentlichen.
Dresden, am 16ten August 1852.
Finanz-Ministerium.
Behr. Opelt.
& 75) Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Oberbobritzsch;
vom Züsten Juli 1852.
Des Gesammtministerium, während der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit Aller-
höchstem Auftrage versehen, hat die nachgesuchte Genehmigung zu Errichtung einer den Ein-
legern gegenüber von der Dorfgemeinde zu Ober bobritzsch zu vertretenden, für die unbemittel-