Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1852. (18)

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1. Die Direction und Hauptverwaltung der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn verbleibt zur 
Zeit und bis zu Vollendung der Bahnhofsbauten in Chemnitz, zu Döbeln, es hat jedoch für 
diese Zwischenzeit ein Mitglied der Direction seinen bleibenden Aufenthalt in Chemnitz zu 
nehmen. 
2. Für den Stationsdienst bestehen 
die Eisenbahnämter 
Riesa und 
Chemnitz, 
die Eisenbahnverwaltungen 
Döbeln, 
Waldheim und 
Mittweida, 
die Eisenbahnerpeditionen 
Stauchitz, 
Ostrau und 
Oberlichtenau. 
Anhaltestellen, mit den für jede derselben bestimmten Befugnissen, sind bis auf Weiteres 
zu Seerhausen, Zschaitz, Limmritz, Schweikershain, Erlau und Altmittweida. 
Z. Die Maschinen= und Wagenverwaltung, ingleichen das Ingenieurbureau befindet sich 
zu Riesa; es bewendet jedoch bei der früher bereits getroffenen Bestimmung, wonach sich die 
Verwaltung der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn für größere mechanische Arbeiten der Haupt- 
maschinenwerkstätte in Dresden zu bedienen hat. 
Die Ersenbahndirection zu Döbeln ist ermächtigt, die betreffenden Fahrpläne, Tarife und 
weiteren Bestimmungen für den Betrieb der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn zu veröffentlichen. 
Dresden, am 16ten August 1852. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Opelt. 
& 75) Decret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Oberbobritzsch; 
vom Züsten Juli 1852. 
  
  
  
Des Gesammtministerium, während der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs mit Aller- 
höchstem Auftrage versehen, hat die nachgesuchte Genehmigung zu Errichtung einer den Ein- 
legern gegenüber von der Dorfgemeinde zu Ober bobritzsch zu vertretenden, für die unbemittel-
	        
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