Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
2 Ih Stück vom Jahre 1833. 
  
  
  
89) Verordnung, 
die Bestellung eines Landtagswahlcommissars betreffend; 
vom isten December 1853. 
Nechdem mit Leitung der erforderlich gewordenen Wahl eines stellvertretenden Landtags- 
abgeordneten im Vllten städtischen Wahlbezirke 
der Justizamtmann von Scheibner zu Hohnstein 
mit Auftrag versehen worden ist, so wird dieß zur Nachachtung andurch bekannt gemacht, 
und werden, unter Verweisung auf die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt von 1842, Seite 21), alle bei dieser Wahl betheiligten Behörden zu 
deren Beschleunigung noch besonders angewiesen. 
Dresden, am 1 sten December 1853. 
Ministerium de?n Sne#n. 
Frhr. von Beüst. Eppendorf. 
90) Verorbunng 
über die Bestrafung der Vergehen gegen dee Zollgesetze der durch Handels= und 
Jollvertrag mit dem Jollvereine verbundenen K. K. Oesterreichischen Staaten; 
vom Zten December 1853. 
Won, Friedrich August, von GOTTE Gnaden König von 
Sachsen 2c. 2c. 2c. 
finden, auf Anlaß der Vereinbarung in den Paragraphen 12, 13 und 14 des mit der 
K. K. Oesterreichischen Regierung abgeschlossenen, durch Verordnung vom 1 Sten Juni 
dieses Jahres (Seite 79 des Gesetz= und Verordnungsblattes) in der Beilage III 
bekannt gemachten Zollceartels, Uns bewogen, auf Grund des §& 88 der Verfassungsurkunde 
nachstehende, vom lsten Janugr 185 4 an in Kraft tretende Bestimmungen hiermit 
festzusetzen: 
#1. Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein-, Aus= oder Durchfuhr in den 
1853. 48
	        
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