Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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1) alles erkrankte und durch Beisammenstehen mit diesem der Krankheit verdächtige, wenn 
auch zur Zeit noch gesunde Vieh muß sofort getödtet und 
2) das inficirte Gehöfte so lange gesperrt werden, bis die Desinfection geschehen ist. 
Hierdurch wird die Krankheit sogleich in ihrem Keime wieder unterdrückt und damit deren 
Weiterverbreitung verhütet. Je frühzeitiger diese Maßregeln ins Werk gerichtet werden, um so 
sicherer ist der Erfolg und um so geringer im Großen und Ganzen der Verlust, wenn dieser 
auch momentan sehr hoch erscheinen mag. 
Es kommt daher Alles darauf an, die Seuche bei ihrem Ausbruche sogleich zu erkennen, 
und ist daher erforderlich, alle Erkrankungen an der Seuche und verdächtige Krankheitsfälle 
sofort zur Kenntniß der Behörde zu bringen. Um dieses zu ermöglichen, folgt im Nachstehenden 
eine Aufzählung der wichtigsten Krankheits- und Sectionserscheinungen. 
Krankheits-Erscheinungen. 
Die Thiere lassen im Fressen nach und verschmähen zuletzt jegliches Futter. Das Wieder— 
kauen geschieht unregelmäßig, nur durch kurze Zeit und hört bald ganz auf. Die Milch- 
absonderung ist gering und dieses beim Milchviehe gewöhnlich die erste auffällige Krankheits- 
erscheinung. Die Excremente werden verzögert entleert und sind von mehr trockener Beschaffenheit, 
auch die Harnentleerung geringer. Der Hinterleib ist etwas aufgetrieben (angedostet), bis- 
weilen auch geringe Bauchschmerzen (Umsehen nach dem Leibe 2c.) zugegen. Dabei sind die 
Thiere abgestumpft, niedergeschlagen (nur bisweilen und vorübergehend ist eine gewisse Auf- 
regung zugegen), lassen Kopf und Ohren hängen, zeigen Schwäche im Kreuze bei der Beweg- 
ung und stehen gewöhnlich mit etwas gekrümmtem Rücken und unter den Leib gestellten Füßen 
da. Hiermit vergesellschaften sich deutliche Fieberschauer, ausgesprochen durch Temperatur- 
wechsel, Aufsträuben der Haare 2c. und eine erhöhte Empfindlichkeit längs der Wirbelsäule 
beim Drucke auf dieselbe. 
Alle diese Erscheinungen sind aber an sich durchaus nicht charakteristisch. Sie bekunden 
überhaupt nur ein fieberhaftes Hinterleibsleiden und finden sich auch bei der sogenannten 
Unverdaulichkeit oder Löserverstopfung vor. 
Sehr bald, schon am zweiten bis dritten Tage, machen sich aber noch andere, namentlich 
katarrhalische Krankheitserscheinungen bemerkbar, die schon mehr den Verdacht auf Rinderpest 
bekunden. Dahin gehören: Röthung und Thränen der Augen, ein erst wässeriger, dann 
schleimiger Nasenausfluß und vermehrte Wärme und Geifern des Maules, in dem außerdem 
noch oftmals, namentlich an dem Zahnfleischrande, Gaumen und Lippen weißgelbliche Flecke sich vor- 
finden, die später zu wunden, rothen Stellen (Erosionen) sich ausbilden. Dazu kommt nun noch 
ein mehr oder weniger beschleunigtes, erschwertes, zuletzt stöhnendes, ächzendes Athmen und ein 
öfterer, dumpfer, kraftloser Husten. — Noch später stellt sich ein häufiger, übler, ruhr-
	        
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