XXVII
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Militärärzte — Uebereinkunft mit der Königlich Preußischen Regierung über
Ausübung der ärztlichen Praxis derselben .
Militärbeamte, obere, — Allerhöchste Verordnung über die gegen dieseiben
im Disciplinarwege zu verhängenden Ordnungsstrafen
— Pulblicationsverordnung dazu ..
Militärpersonen und deren Hinterlassene — Gesetz wegen einiger Zusätze
und Nachtragsbestimmungen zu den Gesetzen über die Pensionirung der-
selben vom 17. December 1837 und 24. März 1852
— gebliebene oder im Kriege verstorbene, — Befreiung von Kosten- und
Stempelgebühr bei den dieselben betreffenden Angelegenheiten und Ex-
peditionen .
— deren Gerichtsstand in bürgerlichen Rechtssachen und einige auf die
bürgerlichen Rechtsverhältnisse dieser Personen bezügliche Bestimmungen
— Ausführungsverordnung dazuu.
Militärrichteramt — Vorschriften in Beziehung T Prufungen * d wete
Militär-Strafgesetzbuch
— Publicationsverordnung dazu
— — (Beil. A) Classification der zur Armee zchbrenden Veilitärpersonen
nach ihren Dienst- und Rangverhãltnis en
— — Inhaltsverzeichniß dazu
Militär-Strafgerichtsordnung
— — Publicationsverordnung daui
— — Geil. 1) Vorschriften über vie vlmeln des Thatbestandet ver-
übter Verbrechen .
(Betlll) Erläuterungen zu 8 26
r — (Beil. III) Strafprozeßlesten--Tare
— — Inhaltsverzeichniß dazu
— Ausführungsverordnung dauu
— — Verordnung zu Ausführung der 88 51 und 52
Mineralöle — Vorschriften über deren Lagerung und Aufbewahrung, # über
den Verkehr mit selbigen und die Fabrikation derselben Z
Mittelsaida und Umgegend — Bestätigung der Statuten des vasigen land
wirthschaftlichen Spar- und Vorschußvereins
Mittweida — inwieweit der dasige Spar und Vorshuhverein von der Stempel-
abgabe befreit ist . . . . .
— Bestätigung der Statuten des dasigen Kleinkinder-Bewahranstaltsvereins
Münzverein, mittelst Vertrags vom 24. Januar 1857 begründeter, — Aus-
scheiden des Kaiserthums Oesterreich und des Fürstemthums diechtenstein
daraus
Mundverpflegungs für die Kranken, . Militär (Beil. 10.
N.
Nachbevollmächtigte — inwiefern den Rechtscandidaten die Abwartung ge-
richtlicher Termine als solchen gestattet ist .
Nachträge zu dem Gesetze über die provisorische Forterhebung der Steuern und
Abgaben im Jahre 1867 vom 24. December 1866
— Ausfuührungsverordnung dazu.
Tag.
28. Nov.
4. Nov.
4. Nov.
15.
26.
Dec.
Dec.
. Mai
d
.
Nov.
#—
Nov.
Dec.
30.
24.—
6. Juli
2. Febr.
21. Dec.
1866
31. Aug.
1867
12. Oct.
20. Febr.
15. Mai
21. Mai
Febr.
März
Nov.
.Nov.
.Nov.
Seite.
571 fg.
497 Fg.
351 fg.
17 fg.
39
121
127 fg.
4*
Paragraph.
1—6
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1—203
1—284
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