XXV —
L.
Landtag — Wahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters für den
3. Bezirk des Handels= und Fabrikstandes dazu — wer mit der Leitung
dieser Wahl beauftragt ist#
— Wahl eines Abgeerdneten und seines Stellvertreters der Stadt Leipzig für
die zweite Ständekammer — wer mit dert Leitung dieser Wahl beauftragt
ist . ....
— Wiederbesetzunge einer der in der Verfossungenrinnde vom 4. September
1831 8§ 63 Nr. 14 gedachten Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung
Landtagswahl für den dritten Bezirk des Hand els— und 2 — wer
mit der Leitung dieser Wahl beauftragt ist ..
— der Stadt Leipzig für die zweite e Ständekammer — wer mit ver Leitung
dieser Wahl beauftragt ist
Landwirthschaftlicher Creditverein im Königreiche Sachsen — Be stäligung
eines Nachtrags * den Slatuten desselben
Landwirthschaftlicher Spar= und Vorschußverein für Mittelsaira und
Umgegend — dessen Statuten werden bestätigt
Lasten, s. Kriegslasten und Schäden.
Lehrer, evangelische, welche keinen Religionsunterricht zu beben baben — Verpflichtung
derselben. ..... . . .
Eidesformel
Lehrlinge, s. Kranken= und Begräbnißcasse.
Lehr- und Erziehungsanstalt für Töchter gebildeter Stände in Friedrichstadt-Dresden
— deren Statuten werden bestätigt
Leichen — deren Transport und die desfallsige Ausstellung von Pässen dazu
Leipzig — Bestätigung eines Nachtrags sammt Beilage zu der dasigen Sparcassenordnung
......
— Bestätigung der Statuten des dasigen Cassenvereins
— demselben wird die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden unverzinslichen
Noten gestattet
— Stadt, — Wahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters für die
zweite Ständekammer — wer mit der Leitung dieser Wahl beauftragt ist
— Bestätigung der Statuten des Untersüügungsvereins für die dasigen
Handlungsgehülfen. ......
— Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der dasigen
Bank
— Verfahren vor dem dasigen Handelsgerichte in Sweiigtitn über don
geringe Civilansprüche . .
— Bestätigung der dasigen Begräbnißcasse Vertrauen .
—-BeitaignngderdanqeiiKianfencaneVertianen .
— die sogenannten Mesferien daselbst werden aufgehoben
— der dasigen allgemeinen deutschen Credilanstalt wird die Ausgabe von
auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen gestattet
— s. Polizeibehörden.
— (. Preußische Truppen.
— Hauptszeitungsbüreau, — dessen künftige Wirksamkeit als Verlagsstelle
für inländische Zeitungen 2c. ...........
–—.
1867.
11.
Tag.
April
. April
Oct.
.April
.April
. Oct.
Febr.
März
. Jan.
.Jan.
Märtz
.März
April
Mai
m Juli
Oct.
. Nov.
.Nov.
Dec.
.Nov.
Juni
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Seite.
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W
80 fg.
104 fg.
171
211 fg.
277 fg.
333 fg.
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586 ig.
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Paragraph.
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