Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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& 40. Bekanntmachung, 
die Aufhebung der wegen der Rinderpest in Schlesien erlassenen Einfuhrverbote 
betreffend; 
vom 9. März 1868. 
Eingegangener amtlicher Mittheilung zufolge ist in der Königlich Preußischen Provinz 
Schlesien die Rinderpest wiederum erloschen. Mit Rücksicht hierauf hat das Ministerium des 
Innern nunmehr beschlossen, die wegen des Ausbruchs der gedachten Seuche in jener Gegend 
mittelst Verordnung vom 2. November vorigen Jahres (Seite 320 des Gesetz- und Ver— 
ordnungsblattes vom Jahre 1867) erlassenen, durch die Verorduung vom 28. December 
vorigen Jahres (Seite 658 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) bereits 
theilweise zurückgenommenen Einfuhrverbote gänzlich wieder aufzuheben, was zur Nachachtung 
für Alle, die es angeht, hierdurch bekannt gemacht wird. 
Gegenwärtige Bekanntmachung ist in den Amtsblättern unverzüglich zum Abdruck zu 
bringen. 
Dresden, am 9. März 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
  
41. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten der zweiten Wittwen-Begräbnißcasse zu Annaberg; 
vom 28. Januar 1868. 
Nechdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im & 8 Absatz 1 
und § 12 Absatz 9 der Statuten der zweiten Wittwen-Begräbnißcasse zu Annaberg ent- 
haltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium 
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 8. Januar 1868. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
  
Fromm.
	        
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