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& 40. Bekanntmachung,
die Aufhebung der wegen der Rinderpest in Schlesien erlassenen Einfuhrverbote
betreffend;
vom 9. März 1868.
Eingegangener amtlicher Mittheilung zufolge ist in der Königlich Preußischen Provinz
Schlesien die Rinderpest wiederum erloschen. Mit Rücksicht hierauf hat das Ministerium des
Innern nunmehr beschlossen, die wegen des Ausbruchs der gedachten Seuche in jener Gegend
mittelst Verordnung vom 2. November vorigen Jahres (Seite 320 des Gesetz- und Ver—
ordnungsblattes vom Jahre 1867) erlassenen, durch die Verorduung vom 28. December
vorigen Jahres (Seite 658 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) bereits
theilweise zurückgenommenen Einfuhrverbote gänzlich wieder aufzuheben, was zur Nachachtung
für Alle, die es angeht, hierdurch bekannt gemacht wird.
Gegenwärtige Bekanntmachung ist in den Amtsblättern unverzüglich zum Abdruck zu
bringen.
Dresden, am 9. März 1868.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Forwerg.
41. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der zweiten Wittwen-Begräbnißcasse zu Annaberg;
vom 28. Januar 1868.
Nechdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im & 8 Absatz 1
und § 12 Absatz 9 der Statuten der zweiten Wittwen-Begräbnißcasse zu Annaberg ent-
haltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben genau
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 2 8. Januar 1868.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.