Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 226 — 
Cap. 15. 
An Kirchenstrafen. 
Cap. 16. 
Insgemein. 
Wiederholung vorstehender Einnahmen. 
Thlr. Ngr. Pf. Cap. 1. 
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Thlr. Ngr. Pf. Summe 
2. 
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Bestand aus vorjähriger Rechnung. 
Erbzinsen. 
Pachtgelder von Kirchenäckern und Wiesen. 
Zinsen von ausgeliehenen Capitalen und 
Staatspapieren. 
.Bezahlte Capitale. 
Aus dem Klingelbeutel. 
Aus dem Becken. 
Bei Verlobungen und Hochzeiten. 
— — „ 0. 
Bei Kindtaufen. 
Bei Begräbnissen. 
Für Grabstellen und Leichentuch. 
Von verlösten Kirchenständen. 
An Gottespfennigen. 
An Vermächtnissen. 
An Kirchenstrafen. 
Insgemein. 
aller Einnahmen. 
Ausgabe. 
Cap. 
1. 
An ausgeliehenen Capitalen. 
Cap. 
2. 
An Hostien und Wein, ingleichen Wachskerzen auf dem Altare. 
Cap. 
3. 
An Brandversicherungsbeiträgen. 
Cap. 
4. 
An Beitrag zum geistlichen Emeritirungsfond und Pfarr-Wittwen-Steuern. 
Cap. 
5. 
An Baunkosten bei der Kirche.
	        
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