Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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(Wenn  Nebencassen  mit  dem  Kirchenärare  verwaltet  werden,  so  folgen  hier  die  Rechnungen
  darüber  mit  der  Unterschrift  des  Rechnungsführers.)

Vorstehende  Rechnung  ist  von  uns  durchgegangen  und  (bis  auf  die  in  der  Beilage  erinnerten
  Punkte)  genehmigt  worden;  es  hat  auch  der  Cassenführer  alle  zum  Kirchenvermögen
und  zu  den  mit  diesem  verwalteten  Nebencassen  gehörigen  Werthpapiere  und  Schuldverschreibungen
  beziehendlich  die  über  solche  erlangten  Depositenscheine  dem  Kirchenvorstande  vorgelegt,
sowie  den  Cassenbestand  aufgezählt  und  ist  solches  Alles  in  Richtigkeit  befunden  worden.

Ort,  Tag  und  Jahreszahl.

N.  N.  N.  N.  Pfarrer.
Kirchenpatron.  N.  N.  I
N.  N.  Kirchenvorsteher.
N.  N.

 

&  50.  Deecret

wegen  Genehmigung  einer  Anleihe  des  Actienvereins  für  Gasbeleuchtung
der  Stadt  Crimmitzschau;

vom  11.  September  1867.

D.  Ministerium  des  Innern  hat  zu  der  öffentlichen  Anleihe  von  30,000  Thalern,  welche
der  Actienverein  für  Gasbeleuchtung  der  Stadt  Crimmitzschau  durch  Ausgabe  von  300,  auf
den  Inhaber  lautenden  und  mit  41  Procent  jährlich  zu  verzinsenden  Prioritätsobligationen
zu  100  Thalern  nach  Maßgabe  der  vorgelegten  Entwürfe  der  Hauptschuldverschreibung  und
der  Partialobligationen  sammt  Talon  und  Coupons  aufzunehmen  beschlossen  hat,  die  nachgesuchte
  Genehmigung  ertheilt.
Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  den  11.  September  1867.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

 

Fromm.