Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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(Wenn Nebencassen mit dem Kirchenärare verwaltet werden, so folgen hier die Rech- 
nungen darüber mit der Unterschrift des Rechnungsführers.) 
Vorstehende Rechnung ist von uns durchgegangen und (bis auf die in der Beilage er- 
innerten Punkte) genehmigt worden; es hat auch der Cassenführer alle zum Kirchenvermögen 
und zu den mit diesem verwalteten Nebencassen gehörigen Werthpapiere und Schuldverschreib- 
ungen beziehendlich die über solche erlangten Depositenscheine dem Kirchenvorstande vorgelegt, 
sowie den Cassenbestand aufgezählt und ist solches Alles in Richtigkeit befunden worden. 
Ort, Tag und Jahreszahl. 
N. N. N. N. Pfarrer. 
Kirchenpatron. N. N. I 
N. N. Kirchenvorsteher. 
N. N. 
  
& 50. Deecret 
wegen Genehmigung einer Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung 
der Stadt Crimmitzschau; 
vom 11. September 1867. 
D. Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 30,000 Thalern, welche 
der Actienverein für Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitzschau durch Ausgabe von 300, auf 
den Inhaber lautenden und mit 41 Procent jährlich zu verzinsenden Prioritätsobligationen 
zu 100 Thalern nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung und 
der Partialobligationen sammt Talon und Coupons aufzunehmen beschlossen hat, die nach- 
gesuchte Genehmigung ertheilt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 11. September 1867. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
  
Fromm.
	        
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