Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

  
— 496 — 
C. Gefälleberechnung. 
—..........---’’—....... — — — — 
Betrag 
Benennung und Gewicht der zur Verzollung kommenden Waaren. Tarifsatz. der 
Gefälle. 
  
A. l.½0 Thir. Nar. Thir. Nor. Pfg. 
« 
  
  
  
— ———— — — —— 
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgestellt auf .. . . . . . .. . Rthlr. . . . . . Ngr. Pf. 
Der Buchhalter 
Vorstehend berechnete Gefälle sind berichtigt wie oben mit Rthlr. . . . . . Ngr. . . . . Pf. Vereinnahmt unter 
Nrr. des Heberegisters Lit. den ten 18 
Königliche Haupt . . . .. . . . .. Amts-Einnahme.
	        
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