Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Besteuerung, s. Doppelbesteuerung. 
Bezirksgerichte Dresden und Freiberg, s. Dresden, Bezirksgericht, und Frei- 
berg, Bezirksgericht. 
Bier, s. Braumalzsteuer. 
Bier und Branntwein — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und 
Gewichtsordnung vom 17. Ausust 1868 bei Erhebung der Uebergangs- 
abgabe davon 
Blankenau — Genehmigung einer von dem dasigen Vorschußvereine, ein- 
getragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Borstendorf — Bewilligung einer von dem dasigen Spar- und Vorschußvereine 
erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Brandversicherungscommission — die von verselben nach Maßgabe 
von 88 29 und 30 der Ausführungsverordnung vom 20. Ocober 1862 
zu erlassenden Bekanntmachungen sollen fernerhin nur in der beivziger 
Zeitung und dem Dresdner Journal erfolgen ... . 
Branntwein, s. Branntweinsteuer — Steuervergütung. 
Branntwein und Bier — Anwendung der Vorschriften der Maaß- und Ge— 
wichtsordnung vom 17. August 1868 bei Erhebung der Uebergangsabgabe 
davon. 
Branntweinsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewich ts= 
ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite 
473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con- 
trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu- 
führenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu 
Braumalzsteuer — Anwendung der Vorschriften der Maaß= und Gewichts- 
ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 (Seite 
473 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) bei Erhebung und Con- 
trolirung derselben und Gewährung der Steuervergütung für auszu- 
führendes inländisches Bier 
Bücherbestellzettel — Bestimmungen wegen derselben auf Grund des 8 57 
des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 
Bund, s. Norddeutscher Bund. 
Bundesgesetz vom 13. Mai 1870 — Ausführungsverordnung dazu wegen. 
Beseitigung der Doppelbesteuerung der Staatsangehörigen in den Deut- 
schen Bundesstaaten 
— — die demselben entgegenstehenden Bestimmungen der die hierländische 
Gewerbe= und Personalsteuer betreffenden Gesetze und Verordnungen 
werden außer Wirksamkeit gesetzt 
— über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Seite 360 des 
Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870) — Verordnung zu dessen A Aus- 
führung, nebst Schema zu einem Heimathsscheine unter □ . 
—-—tr1ttm1tdem1Ju111871mW1rksamke1t. 
——Bercchttgung . 
Bundesstaaten, Deutsche, — Ausführungsverordnung zu dem Bundesgesetze 
vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der 
Staatsangehörigen i in denselben 
— die dem gedachten Bundesgesetze in den hierländischen Gewerbe= und 
Personalsteuergesetzen und Verordnungen enthaltenen entgegenstehenden 
Bestimmungen werden außer Wirksamkeit gesetzt ..... 
  
27. 
29. 
25. 
29. 
14. 
23. 
Tag. 
Dec. 
Febr. 
März 
Jan. 
.Dee. 
Aug. 
Sept. 
Oct. 
Febr. 
.Febr. 
.Juni 
Juni 
.Febr. 
.Febr. 
  
Seite. 
357 
34 
40 
3fg. 
357 
198 fg. 
211 fg. 
238 fg. 
15 fg. 
16 
82 g. 
82 
116 
15 fg. 
16 
  
Paragraph.
	        
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