Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Fleischwerk, vereinsländisches und vereinsausländisches, — Gesetz über die 
provisorische Forterhebung der Hebergangssteuer und resp. Verbrauchs. 
abgabe von selbigem im Jahre 1872. 
— — Ausführungsverordnung dazu 
Flößerei, s. Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe. 
Formulare für die Legitimationsscheine zum Gewerbebetriebe im Umherziehen 
— dieselben sind von dem Gendarmerie-Wirthschaftsdepot zu beziehen 
— (I. Druckformulare. 
Forstdiebstähle — die in §§ 20 und 22 der Verordnung vom 7. Mai 1858 
zur Ausführung des Gesetzes über die Forst= 2c. Diebstähle vom 11. 
August 1855 getroffenen Bestimmungen . 
ForstdtenstStaats——wasunter Wiederaufhebung der Verordnung 
vom 27. November 1851 über die Stellung, Vorbildung und Prüfung 
des dabei anzustellenden Personals festgesetzt worden ist, nebst Schema 
zu 8 12 unter C 
Forsteinrichtungsanstalti rüher Forstvermessungsanstalt, — deren Aufgabe 
Forst-, Feld-, Garten= und Fischdiebstähle — einige Bestimmungen 
über das Strafverfahren in selbigen zur Beseitigung der entstandenen 
Zweifel über die fernere Gültigkeit der unter dem 7. Mai 1858 erlassenen 
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 11. August 1855 (Seite 
98 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1858) — An- 
wendung der Bestimmungen in Bezug auf die Untersuchung und Ab- 
urtheilung der in der Verordnung vom 10. December 1870 (Seite 361 
fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1870) mit Strafe 
bedrohten Vergehungen 
Forst-Revierverwalter — deren Anzeigen über Forstvergehen . 
Forst-Strafsachen 2c. 
Beseitigung entstandener Zweifel. 
Forstverwaltung, s. Forstdienst. 
Französische Handelsreisende — denselben wird nach Art. 11 des 
Frankfurter Friedensvertrags vom 10/20. Mai laufenden Jahres im 
Deutschen Zollvereinsgebiete wiederum Gewerbesteuerbefreiung zu- 
gestanden 
Frauenstein — Bewilligung einer von den Vertretern der allgemeinen Kranken- 
unterstützungs= und Begräbnißcasse das elbst für diese Casse erbetenen Aus- 
nahme von bestehenden Gesetzen . 
Freiberg, Generalschmelzadministration — dieselbe hat die Bezeichnung: 
„fiscalische Hüttenwerke bei Freiberg“ und die zugehörige 
Casse „Haupthüttencasse“ erhalten 
— Bezirksgericht — Einbezirkung der Gerichtsämter Dippoldiswalde und 
Tharandt in dasselbe und deren Ausbezirkung aus dem Bezirksgerichte 
Dresden — Bestimmungen deshalb . 
—furdiedafige Bergacademie wird ein besonderer Director ernannt . 
— Bewilligung einer von dem dasigen bergmännischen Spar= und Vorschuß- 
vereine erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen . 
— s. Nossen-Freiberg. 
Freimarken, s. Reichspostfreimarken — Norddeutsche Dienstfreimarken. 
— Bestimmungen über das Verfahren in selbigen zu 
  
12. 
12. 
21. 
11. 
20. 
15. 
.— 
S□ 
Tag. 
Dec. 
Dec. 
Nov. 
Sept. 
.Mai 
Mai 
. April 
Sept. 
April 
Sept. 
Febr. 
. Mai 
.Juli 
Sept. 
Sept. 
  
Seite. 
280 
281 
273 fg. 
212 fg. 
67 fg. 
68 
45 fg. 
213 
45 fg. 
225 
64 
114 fg. 
206 
208 fg. 
  
Paragraph. 
1—3 
1 u. 2 
1—26 
6 
1—7 
1—7 
1—4
	        
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