Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Eintheilung . 
des Königreichs Sachsen nach Steuerkreisen und Steuerbezirken für die 
Verwaltung der directen Steuern und der Stempelsteuer. 
A. Erster Steuerkreis. 
Sitz des Kreissteuerraths: Dresden. 
1. Steuerbezirk Dresden umfaßt die Stadt Dresden und die Gerichtsamtsbezirke 
Dresden, Radeberg, Tharandt, Döhlen. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Dresden. 
2. Steuerbezirk Pirna umfaßt die Stadt Pirna und die Gerichtsamtsbezirke 
Pirna, Königstein, Stolpen, Neustadt, Sebnitz, 
Schandau. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Pirna. 
3. Steuerbezirk Dippoldiswalde umfaßt die Gerichtsamtsbezirke Dippoldiswalde, 
Lauenstein, Altenberg, Frauenstein. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Dippoldiswalde. 
4. Steuerbezirk Freiberg umfaßt die Stadt Freiberg und die Gerichtsamtsbezirke 
Freiberg, Brand, Sayda. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Freiberg. 
5. Steuerbezirk Meißen umfaßt die Stadt Meißen und die Gerichtsamtsbezirke 
Meißen, Lommatzsch, Nossen, Wilsdruff. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Meißen. 
6. Steuerbezirk Großenhain umfaßt die Gerichtsamtsbezirke Großenhain, Rade- 
burg, Riesa. 
Sitz der Bezirkssteuereinnahme: 
Großenhain.
	        
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