Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

— 390 — 
J. 
Specielle Bezeichnung 
derjenigen zum Fabrik= und anderen gewerb= und landwirthschaftlichen Betriebe 
dienenden Maschinen, Apparate und Geräthschaften, welche nach §6 des Gesetzes 
bei der Landes-Immobiliar-Brandversicherungsanstalt zutrittsfähig sind. 
Für die Zutrittsfähigkeit der nachstehend bezeichneten Betriebsobjecte ist 
maßgebend, daß dieselben entweder mit dem Gebäude, in welchem sie sich befinden, als 
dessen Zubehör, oder sonst wegen ihrer Betriebsfähigkeit, in feste Verbindung gesetzt, 
oder doch von solcher Beschaffenheit sind, daß sie nicht im Ganzen von ihrem Standorte 
und aus dem Gebäude geschafft werden können: 
a) sämmtliche Motoren, als: alle Arten von Wasserrädern und Turbinen, 
Dampfmaschinen, durch Wind bewegte Räder, Göpel, Trämpel und dergleichen 
mehr; 
b) alles gehende und treibende Zeug an hölzernen oder eisernen Wellen, mit 
darauf befindlichen hölzernen oder eisernen Triebrädern und Scheiben und mit 
den zugehörigen Lagerstühlen, Hängearmen und dergleichen mehr; 
c) der Mechanismus aller Arten von Mühlen, sowohl zum Mahlen des Getreides, 
als auch der Farbehölzer, Gewürze, Chocolade, Oelfarben, Knochen und alle 
anderen Substanzen, mit den zugehörigen Hilfsmaschinen, an Reinigungs- 
maschinen, Beutelmaschinen, Elevatoren und dergleichen. Bei Bock= und anderen 
drehbaren Windmühlen, ingleichen bei Schiffsmühlen sind auch die Gehäuse 
und beziehentlich Schiffe als integrirender Bestandtheil der Mühlenwerke an- 
zusehen und nur versicherungsfähig; 
d) der Mechanismus aller Arten Bretmühlen und anderen Vorrichtungen zum 
Sägen und Zuschneiden von Bau= und Nutzhölzern, Fournierschneidemaschinen 
und dergleichen; 
e) alle Maschinen, sowie die Geräthschaften und Gefäße in Papierfabriken, 
gleichviel ob selbige nach älterer Art für Hand= oder Büttenpapier, oder ob sie 
nach neuerer Art für Maschinenpapier eingerichtet sind; 
I!) alle Maschinen zum Spinnen von Baumwolle, Schafwolle, Flachs, Hanf, Werg, 
Seide und dergleichen Stoffen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.