Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

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106. Bekanntmachung, 
die Bestellung eines Wahlcommissars für die Ergänzungswahl im 22. städtischen 
Wahlkreise betreffend; 
vom 26. September 1879. 
Fur die bevorstehende Ergänzungswahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der 
Ständeversammlung im 22. städtischen Wahlkreise ist der 
Regierungsrath Ficker zu Zwickau 
zum Wahlcommissar bestellt worden. 
Dresden, am 26. September 1879. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Koerner. Paulig. 
107. Verordnung, 
die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betreffend; 
vom 16. September 1879. 
Mechdem der Bundesrath Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von 
lebenden Thieren auf Eisenbahnen beschlossen und das Reichskanzleramt diese Be- 
stimmungen in Nr. 29 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom heurigen Jahre 
veröffentlicht hat, so werden dieselben im Nachstehenden noch besonders zur Nachachtung 
bekannt gemacht. 
Dabei wird hierdurch zugleich verordnet, daß Zuwiderhandlungen gegen die An- 
ordnungen in den §§ 3, 6 und 8 der gedachten Bestimmungen seiten Derjenigen, welche 
die Thiere versendet haben und der Transportbegleiter, welche Letztere in den frag- 
lichen Beziehungen die Versender zu vertreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 4 
oder entsprechender Haft zu ahnden sind, sofern nicht die Vorschriften des Reichsstraf- 
gesetzbuchs über Thierquälerei Anwendung leiden. 
Dresden, am 16. September 1879. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
1879. 54.— 
Löhr.
	        
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