Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1887. 
  
  
  
nung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Annaberg-Schwarzenberger Eisenbahn betr. 
S. 119. — Nr. 47. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Annaberg betr. S. 120. 
Nr. 45. Verordnung, 
die Bestellung von Commissaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 19. September 1887. 
Nachdem durch Verordnung vom 31. vorigen Monats die Vornahme der Ergänzungs- 
wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das 
Ministerium des Innern in Gemäßheit von § 41 des Gesetzes, die Wahlen für den 
Landtag betreffend, vom 3. December 1868, die nachgenannten Wahlcommissare ernannt 
und zwar: 
für den 5. Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrath Grabowsky daselbst, 
für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrath Heßler daselbst, 
für den Wahlkreis der Stadt Zwickau 
den Bürgermeister Urban daselbst, 
für den 4. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Oehlschlägel zu Pirna, 
für den 6. städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Beutler zu Freiberg, 
  
  
Ausgegeben zu Dresden den 10. October 1887. 20
	        
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