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Nr. 28. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundär-Eisenbahn
Schönberg-Schleiz betreffend;
vom 13. Juni 1887.
Des Finanz-Ministerium hat im Einverständniß mit der Fürstlich Reußischen j. L.
Landesregierung beschlossen, die von Schönberg (Station der Staatseisenbahnlinie Plauen-
Hob) nach Schleiz erbaute normalspurige Secundäreisenbahn
am 20. Juni laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes der gedachten Staatseisenbahnlinie erfolgt durch die
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne veröffentlichen
wird; derselben verbleibt auch die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der genannten Staats-
eisenbahnlinie. #
Dresden, am 13. Juni 1887.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Nr. 29. Verordnung,
betreffend die den Ortsbehörden nach den Bestimmungen der Dienstvorschrift
über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen
zufallenden Verpflichtungen;
vom 17. Juni 1887.
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs tritt an Stelle des in
der Verordnung vom 23. August 1877 (G.= u. V.-Bl. S. 261) erwähnten Reglements
über die Verpflegung der Rekruten, Reservisten, Invaliden und Landwehrmänner bei
Einziehungen resp. Entlassungen vom 5. October 1854 die mittelst Allerhöchster
Kabinets-Ordre Sr. Majestät des Kaisers vom 22. Februar dieses Jahres genehmigte