Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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§  41.
.Wahl  der  Controlplätze.  Bestimmung  der  Termine  für  die  Control-Versammlungen.
§  43.
§  44.
Abhaltung  der  Control-Versammlungen.

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Fünfter  Abschnitt.

Gerichtliche  und  Disciplinar-Verhältnisse  der  Mannschaften  des
Beurlaubtenstandes.

.Gerichtsstand  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.

.Gerichtsbarkeit  und  Verfahren  in  den  vor  die  Militär-Gerichte  gehörenden  Untersuchungssachen.
Gerichtsbarkeit  und  Verfahren  in  den  vor  die  Civil-Gerichte  gehörenden  Untersuchungssachen.
Disciplinar-Bestrafung  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.

Rehabilitirung.

Sechster  Abschnitt.
Von  der  Listenführung  bei  den  Landwehr-Behörden.

Listenführung  im  Allgemeinen.

Von  den  Listen  und  deren  Einrichtung.

.  Von  den  Ueberweisungs-Nationalen.

Zugang  der  Mannschaften.

Abgang  der  Mannschaften.

Vecrfahren  mit  den  Mannschaften,  welche  in  der  Heimaths-Controle  zu  führen  sind.

Uebertritt  zur  Landwehr  und  zum  Landsturm.

4Zurückstellung  hinter  den  ältesten  Jahrgang  der  Landwehr  wegen  Felddienstunfähigkeit.  Ausscheiden

wegen  dauernder  Dienstunbrauchbarkeit.

Zurückstellung  von  Reserve=  und  Landwehr-Mannschaften  in  Berücksichtigung  häuslicher  und  gewerblicher

  Verhältnisse.

Zurückstellung  der  unabkömmlichen  Beamten.

Löschen  der  Mannschaften  in  den  Stammlisten.
Veränderungs-Nachweisungen  zur  Stammliste.

Siebenter  Abschnitt.
Von  den  Control-Versammlungen.
Von  den  Control-Versammlungen  im  Allgemeinen.

Beorderung  zu  den  Control-Versammlungen.  Dispensation  von  denselben.
Von  den  Verlese-Listen.

Achter  Abschnitt.
Von  den  Uebungen  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.

Zweck  der  Uebungen  und  Verpflichtung  zur  Theilnahme  an  denselben.
Ort,  Zeit  und  Umfang  der  Uebungen  der  Reserve-Mannschaften.
Ort,  Zeit  und  Umfang  der  Landwehr-Uebungen.

Auswahl  der  zu  den  Uebungen  zu  beordernden  Mannschaften.
Zurückstellungen  von  den  Uebungen.

Beorderung  der  zur  Uebung  einzuziehenden  Mannschaften.

Besondere  Bestimmungen  für  die  Uebungen  der  Landwehr-Infanterie.
Entlassung  der  Uebungs-Mannschaft.  Invaliden-Ansprüche.

Neunter  Abschnitt.

Bestands-Nachweisungen.  Einberufung  und  freiwilliger  Eintritt  zum
Dienste.  Ersatz  verloren  gegangener  Militär-Papiere.

Rapporte  von  den  Offizieren  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.