Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

§  55.  Verfahren  bei  Einberufung  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  zum  Dienste  und  bei  Wiederentlassung
  derselben.

Freiwilliger  Wiedereintritt  der  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  zum  activen  Dienste.

§  57.  Ersatz  verloren  gegangener  oder  verdorbener  Militär-Pässe  und  Führungs-Zeugnisse.

8  56.

Zehnter  Abschnitt.

8  58.  Anwendung  der  in  vorstehendem  Abschnitte  enthaltenen  Bestimmungen  auf  die  Mannschaften  des
Beurlaubtenstandes  der  Marine.

Schema

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Schemas.
Militär-Paß.
Führungs-Attest.
Ueberweisungs-Nationale.
Namentliche  Ueberweisungs-Liste.
Rehabilitirungs-Vorschlags-Liste.
Stamm  Liste.
Straf-Verzeichniß.
Ab=  und  Zugangs-Controle  für  ein  Landwehr-Bezirks-Commando.
Ab--  und  Zugangs-Controle  für  eine  Landwehr-Compagnie.
Vorstellungs-Liste  für  die  felddienstunfähig,  resp.  dienstuntauglich  gewordenen  Reservisten
und  Wehrleute.

Namentliches  Verzeichniß  der  als  unabkömmlich  bezeichneten  Beamten  und  der  wegen  häuslicher

  Verhältnisse  zurückgestellten  Mannschaften.
Liste  der  unabkömmlichen  Beamten.
Verlese-Listen.
Rapport  von  den  Offizieren  und  Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes.
Gestellungs-Ordre.

Ueberweisungs-Liste  der  beorderten  Mannschaften.

Beilagen.

Beilage  1.  Auszug  aus  der  „Militärstrafgerichtsordnung“.
2.  Auszug  aus  der  „Verordnung  über  die  Disciplinar-Bestrafung  in  der  Armee“.
3.  Bestimmungen  über  Classificirung  der  Reserve=  und  Landwehr-Mannschaften  rücksichtlich  ihrer

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häuslichen  und  gewerblichen  Verhältnisse.

 

 

Letzte  Absendung:  am  17.  October  1868.