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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
18. Stück vom Jahre 1907.
Inhalt: Nr. 75. Nachtrag zu der Urkunde über die Stistung eines Allgemeinen Ehrenzeichens. S. 259. —
Nr. 76. Verordnung zur Ausführung des Viehseuchenübereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und
Österreich= Ungarn vom 25. Jannar 1905. S. 260. — Nr. 77. Verordnung, das Verhalten der Leichen-
begleitungen bei Beerdigungen auf evangelisch-lutherischen Gottesäckern betr. S. 261. — Nr. 78. Bekannt-
machung, betr. Anderungen in der Benennung von Militär-Eisenbahnbehörden usw. S. 262. — Nr. 79.
Verordnung, die Abänderung der Gebühren für die Anstellungsprüfungen für den höheren Staatsforstdienst
und für den höheren technischen Staatsdienst in der Berg= und Hüttenverwaltung betr. S. 262.
Nr. 75. Nachtrag
zu der Urkunde über die Stiftung eines Allgemeinen Ehrenzeichens;
vom 18. Oktober 1907.
Waögß, Friedrich August, von GOOTTES Guaden König
von Sachsen usw. usw. usw.
haben Uns bewogen gefunden, die Urkunde über die Stiftung eines Allgemeinen Ehren—
zeichens vom 31. Januar 1876 und den Nachtrag dazu vom 18. Januar 1901 in
nachstehender Weise abzuändern:
1.
Das Allgemeine Ehrenzeichen erhält von jetzt an die Bezeichnung „Ehrenkreuz“. Was
in der Stiftungsurkunde und dem Nachtrage vom 18. Januar 1901 über das Allgemeine
Ehrenzeichen bestimmt worden ist, gilt nunmehr von dem Ehrenkreuze.
2.
Zur Erhöhung der Auszeichnung kann dem bronzenen Kreuze eine königliche Krone
beigefügt werden (Ehrenkreuz mit der Krone).
3.
Wird einem Inhaber des Allgemeinen Ehrenzeichens ohne Kriegsdekoration oder in
Zukunft einem Inhaber des Ehrenkreuzes ohne Kriegsdekoration nachmals das Ehrenkreuz
Ausgegeben zu Dresden den 7. Dezember 1907, 44