Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
19. Stück vom Jahre 1907. 
  
  
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E——. 
  
Inhalt: Nr. 80. Verordnung, leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe und Gegenstände betr. S. 265. 
— Nr. 81. Bekanntmachung, die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betr. S. 279. — Nr. 82. Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusse 
zu Verwaltung der Staatsschulden erlassenen Bekanntmachung, die Aufkündigung des Restes der 3½ prozentigen 
Staatsschuld vom Jahre 1867 betr. S. 280. — Nr. 83. Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern und 
Abgaben im Jahre 1908 und den bei der Veranlagung zur Einkommensteuer auf das Jahr 1908 anzuwendenden 
Tarif betr. S. 282. — Nr. 84. Verordnung, die Landestrauer für Ihre Majestät die Königin-Witwe 
Carola betr. S. 283. 
  
  
  
  
Nr. 80. Verordnung, 
leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe und Gegenstände betreffend; 
vom 29. November 1907. 
Unter Aufhebung der Verordnung, leicht entzündliche Stoffe betreffend, vom 8. März 
1905 (G.= u. V.-Bl. S. 37) und der Verordnung wegen Abänderung und Ergänzung dieser 
Verordnung vom 26. September 1905 (G.-u. V.-Bl. S. 230) wird hiermit über die Her- 
stellung, Umarbeitung und Verwendung leicht entzündlicher und feuergefährlicher Stoffe 
und Gegenstände, sowie über den Verkehr mit ihnen nach Gehör der Lagerei-Berufsgenossen- 
schaft und der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie folgendes bestimmt. 
I. Begriffsbestimmung. 
1. Leicht entzündliche und feuergefährliche Stoffe und Gegenstände im Sinne dieser 
Verordnung sind: 
A. Flüssigkeiten, deren Entflammungspunkt bei einem Barometerstande von 760 mm 
bei weniger als 210 C. liegt und die in Wasser nicht löslich sind, und zwar: 
1. Roh-Petroleum, 
2, dessen Destillationsprodukte, wie Benzin, Gasolin, Gasstoff, Hydririn, Hydro- 
carbür, Ligroin, Naphtha, Petroleumäther u. a., 
3. Produkte der trockenen Destillation der Steinkohlen, der Braunkohlen, des 
bituminösen Schiefers, des Torfes, der Harze und des Asphalts, wie Stein- 
kohlen= und Braunkohlen-Benzin, Roh-Photogen, Benzol, Toluol u. a., 
  
Ausgegeben zu Dresden den 18. Dezember 1907. 46
	        
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