Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Geseh- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
2. Stück vom Jahre 1907. 
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Inhalt: Nr. 8. Verordnung, die Aufstellung und den Betrieb beweglicher Dampfkessel auf Messen, Jahrmärkten 
und bei Volksfesten betr. S. 9. — Nr. 9. Verordnung, betr. die Abänderung der Berordnung vom 
21. September 1874, die Aufhebung von Toten und Scheintoten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche 
Vorfälle und die Lebensrettungsprämien betr. S. 11. — Nr. 10. Bekanntmachung, betr. die Gebühren 
für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches. S. 11. 
  
Nr. 8. Verordnung, 
die Aufstellung und den Betrieb beweglicher Dampfkessel auf Messen, 
Jahrmärkten und bei Volksfesten betreffend; 
vom 25. Januar 1907. 
Mie Rücksicht auf die Gefahren, die mir dem Betriebe beweglicher Dampfkessel auf 
Messen, Jahrmärkten und bei Volksfesten für die Menschen verbunden sind, die in der 
Nähe dieser Kessel oder in dem Aufstellungsraume des Kessels oder in benachbarten, nur 
in beschränktem Maße Feuersicherheit bietenden Aufenthaltsräumen verkehren, und im 
Hinblick auf den Umstand, daß die in § 12 Ziffer 5 der Verordnung vom 5. September 
1890 (G.= u. V.-Bl. S. 121) ersichtliche Vorschrift über die Aufstellung solcher Kessel 
eine ausreichende Handhabe zu entsprechenden Maßnahmen nicht bietet, wird hiermit be- 
stimmt, daß bei der Aufstellung und dem Betriebe beweglicher Kessel an den bezeichneten 
Orten folgenden Vorschriften nachzugehen ist: 
1. Soll ein beweglicher Dampfkessel anläßlich einer Messe oder eines Jahrmarktes 
oder eines Volksfestes aufgestellt und in Betrieb gesetzt werden, so ist zuvor der zuständigen 
Polizeibehörde und Gewerbe-Inspektion die im § 32 der Verordnung vom 5. September 
1890 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten. Der betreffende Kessel darf erst in Betrieb 
gesetzt werden, nachdem eine feuerpolizeiliche Besichtigung stattgefunden und ergeben hat, 
daß die nachstehend unter Nr. 2 bis 5 ersichtlichen Vorschriften Beachtung gefunden haben. 
Ausgegeben zu Dresden den 14. Februar 190é6. 2
	        
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