Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1910. 
  
*— 
Inhalt: Nr. 77. Verordnung, die Vorbildung, den Vorbereitungsdienst und den Befähigungsnachweis der 
Gewerbeaufsichtsbeamten betr. S. 211. — Nr. 78. Verordnung zur Ausführung des Stellenvermittler- 
gesetzes vom 2. Juni 1910. S. 215. 
  
Nr. 77. Verordnung, 
die Vorbildung, den Vorbereitungsdienst und den Befähigungsnachweis 
der Gewerbeaufsichtsbeamten betreffend; 
vom 20. Juni 1910. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs sind die nachfolgenden 
Vorschriften über die Vorbildung, den Vorbereitungsdienst und den Befähigungs- — 
nachweis der Gewerbeaufsichtsbeamten festgesetzt worden. Sie treten mit der Maßgabe 
in Kraft, daß von bereits im Gewerbeaufsichtsdienste stehenden Beamten Anträge 
auf Zulassung zu dem in § 3 Absatz 3 der Vorschriften festgesetzten Vorbereitungs- 
dienste bei einer Behörde der inneren Verwaltung vom 1. Oktober dieses Jahres ab 
gestellt werden können. 
Dresden, den 20. Juni 1910. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Apelt. 
Lippmann. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 10. September 1910. 35
	        
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