Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

Verteilung des 
Lehrstoffes. 
Bemerkungen. 
Lehrziel. 
— 628 — 
Unterprima: 1 Stunde. 
858. Grundzüge der allgemeinen Psychologie; besonders die zusammengesetzteren 
Erscheinungen des Vorstellungslebens, des Fühlens und Wollens. 
Oberprima: 1 Stunde. 
Wichtiges aus der Lehre von den individuellen Differenzen und den Typen sowie 
aus der Völkerpsychologie. Denklehre: Grundformen der Wissenschaft, Formen und 
Methoden des wissenschaftlichen Denkens und Darstellens (Urteil, Schluß, Beweis, 
Deduktion, Induktion). 
59. 1. Der Unterricht hat sich auf das Wesentliche zu beschränken und planmäßig 
die brei von den Schülerinnen erworbenen psychologischen und logischen Erkenntnisse 
und Erfahrungen zu verwerten. So hat die Behandlung der Lehre von den Empfin- 
dungen auf die in der Anthropologie, Physiologie und Physik erlangten Kenntnisse 
von der Einrichtung und Funktion des Sinnenapparates, die Behandlung der höheren 
seelischen Tätigkeiten und der individuellen Erscheinungen auf die in der Religion und 
Geschichte und besonders im deutschen Unterrichte veranstalteten psychologischen Be- 
trachtungen zurückzugreifen. Die Ausblicke in das Gebiet der Völkerpsychologie 
schließen sich an die in der Geographie und Anthropologie, aber auch in den Sprachen 
und in der Geschichte gewonnenen Anschauungen an. Die exakte Forschung in der 
Psychologie können die Schülerinnen an einigen mit einfachen Hilfsmitteln ausführ- 
baren psychologischen Versuchen kennen lernen. 
2. Die Denklehre stützt sich auf das in den einzelnen Fächern angewandte Arbeits- 
verfahren und weist die Methoden des wissenschaftlichen Erkennens und Forschens 
an ihnen auf. Namentlich kommt hier die Mathematik und Naturwissenschaft in Be- 
tracht; aber auch die Erkenntnisweise in den Geisteswissenschaften (historische Er- 
kenntnis auf Grund der Quellen usw.) ist zu beachten. 
3. Bei den Einblicken in die Probleme des Verhältnisses von Leib und Seele und 
der Willensfreiheit wird der Unterricht mit dem in der Glaubens= und Sittenlehre Hand 
in Hand gehen und der in § 10 am Schluß ausgesprochenen Erwartung nachkommen. 
Zeichnen. 
§ 60. Befähigung zur genauen, selbständigen Auffassung der Dinge der Um- 
gebung nach Form, Farbe und Tonwert und zu richtiger, sauberer und geschmackvoller 
Darstellung ebener und körperlicher Gebilde in Zeichnung und Farbe; Förderung 
des Sinnes und Verständnisses für Eigenart und Schönheit in Natur und Kunst.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.