Verteilung des
Lehrstoffes.
Bemerkungen.
Lehrziel.
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Unterprima: 1 Stunde.
858. Grundzüge der allgemeinen Psychologie; besonders die zusammengesetzteren
Erscheinungen des Vorstellungslebens, des Fühlens und Wollens.
Oberprima: 1 Stunde.
Wichtiges aus der Lehre von den individuellen Differenzen und den Typen sowie
aus der Völkerpsychologie. Denklehre: Grundformen der Wissenschaft, Formen und
Methoden des wissenschaftlichen Denkens und Darstellens (Urteil, Schluß, Beweis,
Deduktion, Induktion).
59. 1. Der Unterricht hat sich auf das Wesentliche zu beschränken und planmäßig
die brei von den Schülerinnen erworbenen psychologischen und logischen Erkenntnisse
und Erfahrungen zu verwerten. So hat die Behandlung der Lehre von den Empfin-
dungen auf die in der Anthropologie, Physiologie und Physik erlangten Kenntnisse
von der Einrichtung und Funktion des Sinnenapparates, die Behandlung der höheren
seelischen Tätigkeiten und der individuellen Erscheinungen auf die in der Religion und
Geschichte und besonders im deutschen Unterrichte veranstalteten psychologischen Be-
trachtungen zurückzugreifen. Die Ausblicke in das Gebiet der Völkerpsychologie
schließen sich an die in der Geographie und Anthropologie, aber auch in den Sprachen
und in der Geschichte gewonnenen Anschauungen an. Die exakte Forschung in der
Psychologie können die Schülerinnen an einigen mit einfachen Hilfsmitteln ausführ-
baren psychologischen Versuchen kennen lernen.
2. Die Denklehre stützt sich auf das in den einzelnen Fächern angewandte Arbeits-
verfahren und weist die Methoden des wissenschaftlichen Erkennens und Forschens
an ihnen auf. Namentlich kommt hier die Mathematik und Naturwissenschaft in Be-
tracht; aber auch die Erkenntnisweise in den Geisteswissenschaften (historische Er-
kenntnis auf Grund der Quellen usw.) ist zu beachten.
3. Bei den Einblicken in die Probleme des Verhältnisses von Leib und Seele und
der Willensfreiheit wird der Unterricht mit dem in der Glaubens= und Sittenlehre Hand
in Hand gehen und der in § 10 am Schluß ausgesprochenen Erwartung nachkommen.
Zeichnen.
§ 60. Befähigung zur genauen, selbständigen Auffassung der Dinge der Um-
gebung nach Form, Farbe und Tonwert und zu richtiger, sauberer und geschmackvoller
Darstellung ebener und körperlicher Gebilde in Zeichnung und Farbe; Förderung
des Sinnes und Verständnisses für Eigenart und Schönheit in Natur und Kunst.