thumbs : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843. (9)

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Gesch-und  Verordnungsblalk

für  das  Königreich  Sachsen.
13.  Stück  vom  Jahre  1871.

 

 

 

 

&  76.  Bekanntmachung,
die  Vornahme  von  Landtagswahlen  für  die  I.  Kammer  betreffend;
vom  26.  August  1871.

Nachdem  fünf  der  im  8  63  unter  Nr.  13  der  Verfassungsurkunde  bezeichneten  Stellen
in  der  J.  Kammer  der  Ständeversammlung  in  Folge  freiwilligen  Austritts  resp.  Grundbesitzveräußerung
  ihrer  zeitherigen  Inhaber  zur  Erledigung  gekommen,  so  sind  von  den

Betheiligten  in  der  Oberlausitz,  im  Meißner  und  beziehendlich  Voigtländischen  Kreise
neue  Wahlen  zu  bewirken.

Es  wird  daher  die  ungesäumte  Vornahme  der  letzteren  unter  Bezugnahme  auf  die
an  den  Landesältesten  der  Oberlausitz  beziehendlich  an  die  Kreisvorsitzenden  deshalb  er—
gehenden  besonderen  Verfügungen  hierdurch  angeordnet.

Dresden,  den  26.  August  1871.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Forwerg.

MÆT7T7.  Verordnung,
die  Bestellung  von  Commissaren  für  die  Landtagswahlen  betreffend;
vom  28.  August  1871.
Nechdem  durch  Verordnung  vom  19.  August  1871  die  Vornahme  der  Ergänzungswahlen

  für  die  II.  Kammer  der  Ständeversammlung  (Seite  191  fg.  des  Gesetz=  und

Verordnungsblattes  von  diesem  Jahre)  angeordnet  worden,  hat  das  Ministerium  des
1871
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